Bundestag verabschiedet BAFöG-Reform: Erhöhung der Förderung und Anpassungen bei Freibeträgen
BAFöG-Novelle: Ab dem Wintersemester mehr Geld
Ab dem Wintersemester 2024/25 erhalten Studierende höhere BAFöG-Leistungen. Der Grundbedarfssatz erhöht sich von 452 Euro auf 475 Euro.
Für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, steigt die Wohnpauschale von 360 Euro auf 380 Euro. Daraus ergibt sich ein BAFöG-Höchstsatz von 855 Euro gegenüber dem bisherigen Höchstsatz von 812 Euro.
Außerdem erhalten ältere Studierende, die ihre Krankenversicherung selbst bezahlen müssen, einen Zuschlag von 122 Euro.
Änderungen für Schülerinnen und Schüler
Die Reform betrifft auch Schülerinnen und Schüler. Ab dem 1. August 2024, pünktlich zum neuen Schuljahr, werden ihre BAFöG-Sätze erhöht.
Höhere Einkommensfreibeträge
Ein wichtiger Aspekt der Reform ist die Erweiterung des Kreises der BAFöG-Berechtigten. Die Einkommensfreibeträge steigen um 5,25 Prozent. Damit können Eltern und Studierende künftig mehr verdienen, ohne ihren BAFöG-Anspruch zu verlieren.
Neue Förderung für Studienanfänger
Studienanfänger unter 25 Jahren, die BAFöG beziehen oder aus einkommensschwachen Familien kommen, können ab dem Wintersemester 2024/25 ein sogenanntes »Einstiegs-BAFöG« in Höhe von 1.000 Euro beantragen. Das BMBF rechnet mit etwa 15.000 Anträgen.
Die Anträge sollen über das Portal »BAFöG Digital« gestellt werden. Erforderlich sind ein Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen sowie eine Immatrikulationsbescheinigung. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und wird nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen angerechnet.
Zahl der Geförderten sinkt
Die Zahl der BAFöG-Empfänger ist in den vergangenen Jahren gesunken. Im Jahr 2022 erhielten rund 630.000 Menschen BAFöG, zehn Jahre zuvor waren es noch 979.000.
Kritische Reaktionen auf die Reform
Im Rahmen der Beratungen zur BAFöG-Reform haben Gewerkschaften, Sozialverbände, das Deutsche Studierendenwerk (DSW) sowie die SPD und die Grünen auf die steigenden Lebenshaltungskosten und die hohen Mieten hingewiesen und eine signifikante Erhöhung der BAFöG-Sätze gefordert. Die beschlossene Erhöhung um fünf Prozent wird von vielen als unzureichend betrachtet.
Redaktioneller Nachtrag (05.06.2024)
Bundesrat billigt BAFöG-Reform
Die vom Bundestag beschlossene 29. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFöG) hat am 5. Juli 2024 den Bundesrat passiert.
Inkrafttreten
Die Änderungen am Bundesausbildungsförderungsgesetz treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, die Änderungen am Dritten Buch Sozialgesetzbuch am 1. August 2024.
(14.06.2024, prh)
siehe auch: »Änderungen im BAföG-Gesetz sollen zu mehr Flexibilität führen«
Entwurf zum 29. Gesetz zur Änderung des BAföG (PDF, 60 Seiten)
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