Ariadne Pfad:

Inhalt

Neues Bürgergeld soll Verbesserungen bei Weiterbildungsmöglichkeiten und Freibeträgen bringen

Bundesregierung bringt mit dem Bürgergeld-Gesetz Erneuerung der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf den Weg

Deutliche Verbesserungen bei den Regelbedarfen, Einkommensfreibeträgen, Weiterbildungsmöglichkeiten, im Eingliederungsprozess und bei den Anspruchsvoraussetzungen bilden die Schwerpunkte dieser Sozialreform.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:

Regelbedarfe

Die Preisentwicklung und damit auch die Auswirkungen der Energiekrise werden durch eine aktuellere Fortschreibung der Regelbedarfe ab Januar 2023 berücksichtigt.

Freibeträge

Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, soll künftig mehr von seinem Einkommen behalten können: Die Freibeträge in diesem Bereich werden auf 30 Prozent angehoben. Auch die Freibeträge für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende werden erhöht.

Mehr Weiterbildung und nachhaltigere Vermittlungen in Arbeit

  • Der Vermittlungsvorrang wird abgeschafft. So werden Qualifizierung und nachhaltige Arbeitsaufnahmen gestärkt.
  • Teilnehmende an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung erhalten künftig ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro, wenn sie arbeitslos sind oder als Beschäftigte aufstockende SGB II-Leistungen beziehen. Die Prämienregelungen für den erfolgreichen Abschluss der Zwischen- und Abschlussprüfung werden entfristet.
  • Zudem wird ermöglicht, bei Bedarf in drei Jahren eine Umschulung im Rahmen einer geförderten beruflichen Weiterbildung zu besuchen anstatt wie bisher in zwei Jahren.
  • Für die Teilnahme an Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration von besonderer Bedeutung sind, wird ein Bürgergeldbonus in Höhe von monatlich 75 Euro eingeführt.
  • Der »Soziale Arbeitsmarkt« wird entfristet und dauerhaft verankert.
  • Aufsuchendes oder beschäftigungsbegleitendes Coaching wird als neues Regelinstrument eingeführt.

Der von der Bundesregierung nun beschlossene Gesetzentwurf muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden, damit die Neuregelungen in Kraft treten können.

QUELLE: Nach einer Mitteilung des BMAS (15.09.2022, prh)

Zum Gesetzentwurf (PDF, 148 Seiten - Quelle: BMAS)

Weiterführende Informationen

Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)