Sachsen-Anhalt startet Förderprogramm »Weiterbildung direkt«
Förderung der Kosten für Weiterbildung für bis zu 90 Prozent ab Januar 2014 möglich.
Seit dem 1. Januar 2014 können Kosten für individuelle berufsbezogene Weiterbildung von Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt mit bis zu 90 Prozent gefördert werden. Das neue Programm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT erleichtert damit die Umsetzung von individueller Weiterbildung erheblich und stellt einen Beitrag zur Fachkräftesicherung dar.
Das Programm des Ministeriums für Arbeit und Soziales wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.350 Euro
- Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III
Was wird gefördert?
- Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung (Seminare, Kurse, Coaching, Weiterbildungsstudiengänge)
- nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 1.000 Euro
Wie wird gefördert?
Zuschuss
- bis 90 % bei monatlichem Bruttogehalt unter 1.500 Euro
- bis 80 % für Personen aus einer der folgenden Gruppen:
- monatliches Bruttogehalt unter 2.500 Euro,
- Personen ab 45 Jahren,
- befristet oder geringfügig Beschäftigte,
- Teilzeitbeschäftigte bis zu 30 Stunden,
- Leiharbeiterinnen und -arbeiter,
- Berufsrückkehrende,
- Alleinerziehende oder
- Arbeitslose ohne Leistungsbezug - bis 60 % für alle anderen Berechtigten
Was ist weiterhin zu beachten?
Maßnahmen dürfen nur bis 30.06.2015 dauern, Förderung von Modulen oder Teilabschlüssen länger laufender Vorhaben ist jedoch möglich.
QUELLE: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (21.01.2014, prh)
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