BMAS: Bildungszeit für die Weiterbildung
Foto: Susi KnollIn einem Zeitungsinterview erläuterte der alte und neue Minister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, seine Vorstellungen zum Ausbau der Weiterbildung
Wie der Tagesspiegel berichtet, erläuterte der BMAS-Chef den Zeitungen der Funke Mediengruppe, es solle »ein System der Bildungszeiten« eingeführt werden, wie es in Österreich bereits praktiziert werde. Diese Zeit dauere ein Jahr, könne von den Beschäftigten jedoch auch als Bildungsteilzeit auf zwei Jahre ausgedehnt werden.
Finanziert werden soll die Bildungszeit durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) und auf der Höhe des Arbeitslosengeldes liegen. Geplant sei, so Heil, dass die entsprechenden Regelungen im Neuen Jahr formuliert und dann 2023 in Kraft treten können.
Im Koalitionsvertrag der Regierung steht dazu, dass eine neue Bildungs(teil)zeit Beschäftigten unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung für arbeitsmarktbezogene Weiterbildung bieten werde, z.B. für das Nachholen eines Berufsabschlusses oder eine berufliche Neuorientierung. Dabei werde der BA eine »stärkere Rolle« bei der Weiterqualifizierung und Beratung zugewiesen. Weiterbildungsverbünde sollen aus- und »Weiterbildungsagenturen« aufgebaut werden. (12.12.2021, prh)
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