Sachsen-Anhalt: Neues Bildungszeitgesetz für eine moderne Arbeitswelt
Von der Bildungsfreistellung zur Bildungszeit
Sachsen-Anhalt plant mit dem neuen Bildungszeitgesetz (BzG LSA), das ab 1. September 2026 gelten soll, eine grundlegende Modernisierung der Weiterbildungspolitik.
Die Landesregierung strebt damit an, die rechtlichen Rahmenbedingungen an die Herausforderungen der digitalisierten, flexiblen Arbeitswelt anzupassen und die Bereitschaft zur Weiterbildung zu stärken. Das bisherige Bildungsfreistellungsgesetz von 1998 wird abgelöst.
Erweiterte Inhalte: Politische Bildung und Ehrenamt
Neu ist, dass künftig nicht nur berufliche Weiterbildung, sondern auch Politische Bildung und Qualifikationen für das Ehrenamt explizit als Bildungszeit anerkannt werden.
Die Landesregierung führt an, politische Bildung sei angesichts gesellschaftlicher Herausforderungen besonders wichtig. Auch ehrenamtliches Engagement solle gezielt gestärkt werden. Dies ermögliche es, über rein berufsbezogene Qualifikationen hinaus gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und die Bereitschaft zur Mitgestaltung zu erhöhen.
Mehr Flexibilität im Bildungsalltag
Beschäftigte erhalten weiterhin einen Anspruch auf bis zu fünf Tage bezahlte Bildungszeit pro Jahr. Anders als bisher müssen die Tage aber nicht mehr zusammenhängend genommen werden; künftig genügen vier Unterrichtsstunden pro Tag, sodass auch Halbtagesseminare möglich werden. Damit können Beschäftigte Bildungseinheiten besser in ihren Arbeitsalltag integrieren und kurzfristige Vertretungsprobleme im Unternehmen werden verringert.
Digitale und hybride Lernformate werden erstmals ausdrücklich als gleichwertig anerkannt. So wird es Menschen mit Betreuungspflichten oder körperlichen Einschränkungen erleichtert, an Bildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Bürokratieabbau und vereinfachtes Verfahren
Das Antragsverfahren für Bildungszeit wird mit der Novelle deutlich vereinfacht. Veranstaltungen anerkannter Bildungsträger sowie akkreditierte berufsbegleitende Studiengänge erhalten künftig eine pauschale Anerkennung, was Bürokratie minimiert und sowohl für Beschäftigte als auch Arbeitgeber Transparenz und Planungssicherheit schafft.
Weiterbildungsbereitschaft steigern
Trotz des geltenden Bildungsurlaubsgesetzes wurde das Angebot in Sachsen-Anhalt bislang kaum genutzt. Nach Angaben des Bildungsministeriums liegt die Zahl der Anträge pro Jahr bisher im zweistelligen Bereich.
Die Landesregierung erhofft sich, mit den neuen Regelungen die Nutzung signifikant zu steigern – auch als Beitrag zur Zukunftsfähigkeit und zum lebenslangen Lernen in einer sich schnell wandelnden Arbeitswelt.
Ausblick
Der Entwurf des neuen Gesetzes wird nun in den Landtag weitergeleitet. Die Umsetzung ist für den 1. September 2026 geplant. Das Vorhaben wurde laut Landesregierung gemeinsam mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften abgestimmt.
(07.08.2025, prh)