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Geförderte Weiterbildung von Beschäftigten: Positiver Trend auf niedrigem Niveau

Die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit erstreckt sich nicht nur auf arbeitslose Personen, sondern kann unter bestimmten Bedingungen auch für beschäftigte Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden.

Die aktuelle politische Debatte um den Ausbau der geförderten Weiterbildung von Beschäftigten wird vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung, ökologischen Transformation und demografischen Entwicklung intensiv geführt. Trotz tendenziell steigender Teilnehmerzahlen liegen die Eintritte in die Förderung immer noch auf einem niedrigen Niveau, da viele Unternehmen die bestehenden Fördermöglichkeiten nicht kennen.

Kontinuierliche berufliche Weiterbildung von Beschäftigten kann dazu beitragen, Arbeitsverhältnisse zu stabilisieren und Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Bislang gibt es jedoch nur begrenzte Forschungsergebnisse zur kausalen Wirkung der geförderten Weiterbildung von Beschäftigten, da solche Untersuchungen hauptsächlich auf das frühere Sonderprogramm WeGebAU beschränkt sind.

Seit 2006 fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten durch das Sonderprogramm WeGebAU, das ursprünglich auf Geringqualifizierte, ältere Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichtet war. Unternehmen, die förderfähige Beschäftigte weiterbildeten, konnten eine (teilweise) Übernahme der Weiterbildungskosten sowie einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.

Die Möglichkeiten der Förderung von Weiterbildung wurden stark ausgebaut

Die Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten hat sich durch das Qualifizierungschancengesetz und das Arbeit-von-morgen-Gesetzstark ausgeweitet. Die Förderung richtet sich nun vor allem an Beschäftigte, die von Technologien oder Strukturwandel betroffen sind, oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

Die Lehrgangskosten können je nach Unternehmensgröße zu 15 bis 100 Prozent übernommen werden und der Zuschuss zum Arbeitsentgelt variiert je nach Berufsabschluss und Unternehmensgröße. Die meisten geförderten Personen befinden sich in der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung.

Neben dem nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses werden auch sonstige (Anpassungs-)Qualifizierungen gefördert.

Positiver Trend bei den Zugängen in die Beschäftigtenqualifizierung

Zwischen 2016 und 2019 nahmen immer mehr Beschäftigte an geförderten Weiterbildungen teil. Trotz neuer Fördermöglichkeiten ab 2019 blieb der Anstieg stabil, nur die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt stiegen stark.

Während der Pandemie gab es einen kurzfristigen Rückgang, aber die Zugangszahlen stiegen danach wieder an und waren 2021 sogar höher als 2019. Die meisten Weiterbildungen beginnen im September. Die Förderquote beträgt jedoch nur etwa 0,1 Prozent, was bedeutet, dass nur wenige Beschäftigte eine geförderte Weiterbildung in Anspruch nehmen.

Der Anteil der Umschulungen an den geförderten Maßnahmen ist gesunken

Untersuchungen zeigen, dass im Zeitraum von 2016 bis 2019 rund ein Drittel der geförderten Maßnahmen einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Umschulungen) zum Ziel hatten. Zwei Drittel waren sonstige Qualifizierungen. Mit rund einem Drittel wurden Weiterbildungen im Bereich der Altenpflege am häufigsten gefördert.

In den Jahren 2020 und 2021 sank allerdings der Anteil der geförderten Umschulungen wieder deutlich. Im Jahr 2021 war nur noch jede vierte geförderte Weiterbildung eine Weiterbildung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, oftmals vereinfacht als »Umschulungen« bezeichnet. Absolut steigt jedoch auch die Anzahl der Eintritte in Umschulungen.

Geförderte Weiterbildung kann die Arbeitsmarktchancen von Beschäftigten verbessern

Studien weisen nach, dass geförderte Weiterbildungen im Rahmen des WeGebAU-Programms zumindest moderate bis deutliche positive Effekte auf die Beschäftigungschancen und das Einkommen der Teilnehmenden haben können. Insbesondere formal gering Qualifizierte und ältere Beschäftigte scheinen von den geförderten Weiterbildungen zu profitieren.

Allerdings besteht die Möglichkeit von Mitnahmeeffekten der Betriebe, was bedeutet, dass Betriebe ihre Beschäftigten auch ohne die Förderung durch die BA weitergebildet hätten. Dennoch lässt sich insgesamt sagen, dass Weiterbildungsförderung ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Beschäftigungschancen und zur Fachkräftesicherung sein kann.

Kleine Betriebe nehmen die Förderung nur selten in Anspruch

Betriebe sind in der Regel die ersten Ansprechpartner für die Förderung von Weiterbildungen und erhalten auch die Zuschüsse. Laut einer Betriebsbefragung von Thomas Kruppe und anderen aus dem Jahr 2021 sind vielen Betrieben die geförderten Weiterbildungsmöglichkeiten für Mitarbeiter unbekannt - besonders kleinere Betriebe wissen oft nicht Bescheid. Nur 9 Prozent der Betriebe haben diese Option bereits genutzt.

Geförderte Weiterbildungen können dazu beitragen, die Beschäftigungschancen zu verbessern und die Wahrscheinlichkeit einer Weiterbeschäftigung im aktuellen Betrieb zu erhöhen.

Das frühere Programm WeGebAU hat gezeigt, dass geförderte Weiterbildungen die Beschäftigungschancen moderat erhöhen. Aufgrund des Strukturwandels werden viele Betriebe voraussichtlich einen beachtlichen Teil ihrer Belegschaft weiterqualifizieren müssen, daher ist der steigende Trend bei den Zugängen zur Beschäftigtenqualifizierung positiv.

Es ist jedoch möglich, dass Unternehmen auch ohne Förderung Qualifizierungen durchgeführt hätten. Besonders Betriebe und Beschäftigte mit geringer Beteiligung an Weiterbildung sollten bei der Beratung in den Blick genommen werden, da kleinere Betriebe die Fördermöglichkeiten weniger kennen und nutzen.

Aktuell wird über eine Ausweitung der Weiterbildungsförderung von Beschäftigten unter den Stichworten »Weiterbildungsgesetz« und »Bildungszeit« diskutiert. Ob und in welcher Weise diese Erweiterung umgesetzt wird, ist momentan jedoch noch unklar.

 
HINWEIS:
Nach dem zitierten IAB-Artikel -  Publiziert unter folgender Creative-Commons-Lizenz: Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0)

 

(02.03.2023, prh (nach einem IAB-Artikel))

QUELLE: Nach einem Artikel von Kruppe, Thomas; Lang, Julia (2023): »Geförderte Weiterbildung von Beschäftigten: Positiver Trend auf niedrigem Niveau«, In: IAB-Forum 6. Februar 2023

vgl.: » Viele Unternehmen nutzen die Förderprogramme für berufliche Weiterbildung nicht«

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