Niedersachsen: Neue Rahmenbedingungen für Einrichtungen der Erwachsenenbildung
Neue Vereinbarung mit den Verbänden der niedersächsischen Erwachsenenbildung unterzeichnet
Darin sind verlässliche Rahmenbedingungen für die öffentlich geförderten Einrichtungen der Erwachsenen- und Weiterbildung in Niedersachsen geregelt. Die bisherige Vereinbarung läuft zu Ende des Jahres aus.
Die Vereinbarungen mit den Erwachsenenbildungseinrichtungen werden auf der Grundlage des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes geschlossen. Jeweils nach einem Zeitraum von drei Jahren wird der Verteilerschlüssel für die Landesmittel aktuell der Arbeitsleistung der Einrichtungen angepasst. In den kommenden drei Jahren sind für die Einrichtungen nach Maßgabe der jährlichen Haushaltspläne bis zu rund 48 Millionen Euro Landesmittel vorgesehen. Die Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen und Landeseinrichtungen der Erwachsenenbildung verpflichten sich im Gegenzug, Bildungsangebote in festgelegten Arbeitsumfängen anzubieten und dafür im erforderlichen Umfang geeignetes Personal zu beschäftigen.
Hintergrund
Die finanzhilfeberechtigten anerkannten Träger und Einrichtungen sind: Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen e.V., Bildungswerk der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Niedersachsen e.V., Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH, Evangelische Erwachsenenbildung Niedersachsen, Katholische Erwachsenenbildung im Lande Niedersachsen e.V., Ländliche Erwachsenenbildung in Niedersachsen e.V., Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen e.V. sowie 57 Volkshochschulen und 23 Heimvolkshochschulen.
(23.09.2022, prh)
QUELLE: Nach einer Pressemeldung des niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur
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