Aufstiegsbonus (Meisterbonus) Saarland
https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/weiterbildung/foerderung/foerderungpersoenlicherweiterbildung/aufstiegshilfen/saarlaufstiegsbonus/saarlaufstiegsbonus.html
Ziele des Aufstiegsbonus (Meisterbonus) Saarland
Das Saarland gewährt einen Aufstiegsbonus (Meisterbonus) für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufen sowie in den Berufen der Landwirtschaft.
Antragsberechtigte für den Aufstiegsbonus (Meisterbonus) Saarland
- Absolventen von (Aufstiegs-)Fortbildungen im gewerblich-technischen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen Bereich, deren Abschluss von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet wurde,
- staatlich geprüfte Techniker, die ihre Prüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des saarländischen Ministeriums für Bildung und Kultur erfolgreich im Saarland abgelegt haben.
Voraussetzungen für den Aufstiegsbonus (Meisterbonus) Saarland
Art und Höhe der Förderung durch den Aufstiegsbonus (Meisterbonus) Saarland
Thematik: Berufliche Qualifizierung
Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Selbstständige, Arbeitslose
Zuständigkeit:
Antrags- und Bewilligungsverfahren für den Aufstiegsbonus (Meisterbonus) Saarland
Zuständig für die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge sind die Handwerkskammer des Saarlandes, die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes, die Landwirtschaftskammer für das Saarland sowie die BFW Saarland GmbH und die Festo Lernzentrum Saar GmbH.
Der Antrag auf Gewährung des Aufstiegsbonus ist schriftlich nach den Vorgaben der Bewilligungsstelle und unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars bei der zuständigen Kammer einzureichen. Absolventinnen und Absolventen der Fortbildung zum/zur Staatlich geprüften Techniker/-in reichen ihren Antrag bei dem Träger der privaten Fachschule für Technik ein, die sie besucht haben. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses gestellt werden (Ausschlussfrist).
Anträge sind innerhalb von drei Monaten nach dem Prüfungstermin unter Verwendung der Antragsformulare bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK), der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Landwirtschaftskammer oder dem Träger der privaten Fachschulen für Technik im Saarland zustellen.
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Weitere Informationen:
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/aufstiegsbonus-meisterbonus.html
Weitere Such-Quellen
Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
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