Bildungsurlaub in MV – Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-V)
https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/BfG_MV/
Bildungsfreistellung bzw. Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern
Bildungsfreistellung, gelegentlich auch als »Bildungsurlaub« bezeichnet, ist ein Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber ihrem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Was wird gefördert durch das Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern?
Gefördert wird die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen, die der beruflichen Weiterbildung, der politischen Weiterbildung oder der Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten dienen.
Wer wird gefördert durch das Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern?
Beschäftigte mit Schwerpunkt ihres Arbeits- oder Dienstverhältnisses in Mecklenburg-Vorpommern haben einen Anspruch auf Freistellung bzw. Bildungsurlaub zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes.
Für zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte gilt der Freistellungsanspruch nur hinsichtlich der Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung und der Weiterbildung, die zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes notwendig ist.
Wie wird gefördert das Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern?
Der Anspruch auf Freistellung zum Zwecke der Weiterbildung besteht für zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Dieser Zeitraum beginnt jeweils mit dem 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres. Wird das Arbeitsverhältnis in einem geraden Kalenderjahr begründet, beläuft sich der Anspruch auf Bildungsfreistellung in diesem Kalenderjahr auf fünf Arbeitstage. Das Arbeitsentgelt wird während der Teilnahme an der anerkannten Weiterbildungsveranstaltung durch die Beschäftigungsstelle fortgezahlt. Die Kosten für die Veranstaltung und gegebenenfalls für Unterkunft, Fahrtkosten und Verpflegung sind von den Teilnehmer*innen selbst zu tragen.
Auf Antrag erstattet das Land der Beschäftigungsstelle im Falle der Freistellung einen pauschalierten Betrag bis zu fünf Tage pro Kalenderjahr pro Beschäftigter und Beschäftigtem
- für Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung in Höhe von 55 Euro pro Tag.
- für Veranstaltungen der politischen Weiterbildung in Höhe von 110 Euro pro Tag.
- für Veranstaltungen der Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten in Höhe von 110 Euro pro Tag.
Die Erstattung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Der Freistellungsanspruch der Beschäftigten besteht unabhängig von der Erstattungszahlung.
Wie ist das Antragsverfahren für Arbeitnehmer*innen beim Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern?
Arbeitnehmer*innen müssen ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung bei ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich, in der Regel mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung, geltend machen. Dabei ist dem Arbeitgeber der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung und die Information über Inhalt, Zeitraum und durchführende Einrichtung zu übergeben. Die für diesen Nachweis erforderlichen Bescheinigungen werden von den Bildungseinrichtungen kostenlos ausgestellt.
Des Weiteren sind die Arbeitnehmer*innen verpflichtet, ihren Arbeitgebern die Teilnahme an der anerkannten Weiterbildungsveranstaltung unverzüglich, spätestens eine Woche nach Beendigung der Veranstaltung, durch Vorlage der Teilnahmebestätigung nachzuweisen. Die Teilnahmebestätigung wird mit der Beendigung der Veranstaltung kostenlos ausgehändigt.
Anmerkung zu den Begriffen:
Die Begriffe »Bildungsurlaub«, »Bildungszeit«, »Bildungsfreistellung« und »Fortbildungsurlaub« werden synonym behandelt und bedeuten alle, dass bestimmten Gruppen von Erwerbstätigen erlaubt ist, sich für eine bestimmte Zeit unter Lohnfortzahlung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen von der Arbeit freistellen zu lassen. Die Regelungen bzw. Gesetze werden von den Bundesländern erlassen, die für den weitgehend gleichen Tatbestand unterschiedliche Bezeichnungen verwenden. Die Regelungen haben je nach Bundesland unterschiedliche Inhalte und unterschiedliche Bezeichnungen: Bildungsurlaubsgesetz, Bildungszeitgesetz, Bildungsfreistellungsgesetz.
Die Bundesländer Bayern und Sachsen haben keine derartigen Regelungen, dort gibt es also auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung.
Thematik: Bildungsfreistellung
Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer
Zuständigkeit:
Wer ist für die Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern zuständig?
Die gesetzliche Grundlage für die Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern bildet das Bildungsfreistellungsgesetz - BfG M-V.
Die zuständige Behörde für die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen der Bildungseinrichtungen und die Erstattung an den Arbeitgeber ist das
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern.
Ihre Ansprechpartnerinnen zur Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern
Sprechzeiten
Dienstag: | 09:00 Uhr - 11:30 Uhr |
Mittwoch: | 13:00 Uhr - 15:30 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 Uhr - 11:30 Uhr |
13:00 Uhr - 15:30 Uhr |
https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/BfG_MV/
Weitere Informationen:
https://www.weiterbildung-mv.de/bildungsfreistellung-bildungsurlaub-mv.php
Weitere Such-Quellen
Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
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