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Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz

https://www.hamburg.de/dmy/73122/bildungsurlaub/

Was ist Bildungsurlaub in Hamburg?

Bildungsurlaub - auch "Bildungsfreistellung" genannt - ist ein Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen sowohl für politische Bildung als auch für berufliche Weiterbildung und zur Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten zur Verfügung.

Der Bildungsurlaub macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Währenddessen wird das Arbeitsentgelt fortgezahlt. Geregelt ist dies in §13 des Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub - Bildungsfreistellung in Hamburg?

Dieses Gesetz findet Anwendung auf alle Arbeiter und Angestellten sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigen (Arbeitnehmer), deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Hamburg haben. Den Arbeitnehmern werden die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten gleichgestellt.

Wofür gibt es Bildungsurlaub - Bildungsfreistellung in Hamburg?

Bildungsurlaub gibt es für anerkannte Veranstaltungen sowohl der politischen Bildung als auch der beruflichen Weiterbildung und zur Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten.

  • Politische Bildung soll die Fähigkeit der Arbeitnehmer fördern, politische Zusammenhänge zu beurteilen und politische und gesellschaftliche Aufgaben wahrzunehmen.
  • Berufliche Weiterbildung soll den Arbeitnehmern dazu verhelfen, ihre berufliche Qualifikation und Mobilität zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern.
  • Der Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Bereiche der ehrenamtlichen Tätigkeit festzusetzen, für deren Vorbereitung Freistellungen zu gewähren sind.

Wie erfahre ich, welche Veranstaltungen für die Bildungsurlaub - Bildungsfreistellung in Hamburg anerkannt sind?

Alle anerkannten Veranstaltungen sind im Bildungsurlaub Hamburg - Anerkennungsverzeichnis aufgeführt, das eine Übersicht nach Themengebieten aufweist und die gezielte Suche nach anerkannten Veranstaltungen ermöglicht. Auch Veranstalter können Auskunft über die Anerkennung ihrer Veranstaltungen für die Bildungsfreistellung geben, da eine Anerkennung nur auf Antrag des jeweiligen Veranstalters ausgesprochen wird.

Wie viele Tage Bildungsurlaub - Bildungsfreistellung in Hamburg gibt es?

Jeder Arbeitnehmer kann innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen beanspruchen. Die Dauer der Freistellung, die ein Arbeitnehmer innerhalb von zwei Kalenderjahren beanspruchen kann, beträgt zehn Arbeitstage. Wird regelmäßig an mehr als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so beträgt die Freistellungsdauer zwölf Werktage.

Bei wem wird der Anspruch auf  Bildungsurlaub - Bildungsfreistellung in Hamburg geltend gemacht?

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung wird gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht. Das ist formlos möglich, es kann aber auch ein Formblatt verwendet werden, beispielsweise die Anmeldebestätigung, die Beschäftigte vom Veranstalter der anerkannten Veranstaltung unentgeltlich erhalten.

Kann der Bildungsurlaub - Bildungsfreistellung in Hamburg auch abgelehnt werden?

Die Freistellung zum beantragten Zeitpunkt kann nur abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die z.B. unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Zudem gilt generell - wie auch beim Erholungsurlaub - eine sechsmonatige Wartefrist nach der Neueinstellung.

Musste der Arbeitgeber einen Bildungsurlaub aus zwingenden Gründen ablehnen, ist der Freistellungsanspruch auf das darauffolgende Kalenderjahr, bei Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung auf den folgenden Zweijahreszeitraum zu übertragen.

So buchen Sie Ihren Bildungsurlaub (Hamburg)

  1. Die in Hamburg anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltungen finden Sie in dieser Datenbank.

  2. Suchen Sie sich die von Ihnen gewünschte Veranstaltung aus.

  3. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber den passenden Zeitpunkt der Freistellung im Betrieb - planen Sie Angebote möglichst zu Zeiten, in denen keine Arbeitsengpässe auftreten.

  4. Melden Sie sich direkt beim Veranstalter für das Seminar an. Weisen Sie ihn darauf hin, dass Sie eine Anmeldebestätigung nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz benötigen.

  5. Vom Veranstalter erhalten Sie die vorgeschriebene Anmeldebestätigung, die Sie dann zusammen mit Ihrer Mitteilung über den Bildungsurlaub so früh wie möglich, in der Regel mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn, bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.

  6. Über die Teilnahme an der Veranstaltung erhalten Sie vom Veranstalter eine Bescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber - wenn er es wünscht - vorlegen.

Anmerkung zu den Begriffen:

Die Begriffe "Bildungsurlaub", "Bildungszeit", "Bildungsfreistellung" und "Fortbildungsurlaub" werden synonym behandelt und bedeuten alle, dass bestimmten Gruppen von Erwerbstätigen erlaubt ist, sich für eine bestimmte Zeit unter Lohnfortzahlung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen von der Arbeit freistellen zu lassen. Die Regelungen bzw. Gesetze werden von den Bundesländern erlassen, die für den weitgehend gleichen Tatbestand unterschiedliche Bezeichnungen verwenden. Die Regelungen haben je nach Bundesland unterschiedliche Inhalte und unterschiedliche Bezeichnungen: Bildungsurlaubsgesetz, Bildungszeitgesetz, Bildungsfreistellungsgesetz.

Die Bundesländer Bayern und Sachsen haben keine derartigen Regelungen, dort gibt es also auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung.

Thematik: Berufliche Qualifizierung

Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer

Zuständigkeit:

Zuständige Stelle:

Hamburger Institut für Berufliche Bildung
Referat Bildungsurlaub – HI 43
Hamburger Straße 131

22083 Hamburg

Telefon: 040 42 863 - 4672

E-Mail: bildungsurlaub@hibb.hamburg.de


https://www.hamburg.de/dmy/73122/bildungsurlaub/

Weitere Informationen:
https://bildungsurlaub-hamburg.de/g881

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

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