Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg - Bildungsurlaub (BzG BW)
Was ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg - Bildungsurlaub Baden-Württemberg
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Anmerkung zu den Begriffen:
Die Begriffe "Bildungsurlaub", "Bildungszeit", "Bildungsfreistellung" und "Fortbildungsurlaub" werden synonym behandelt und bedeuten alle, dass bestimmten Gruppen von Erwerbstätigen erlaubt ist, sich für eine bestimmte Zeit unter Lohnfortzahlung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen von der Arbeit freistellen zu lassen. Die Regelungen bzw. Gesetze werden von den Bundesländern erlassen, die für den weitgehend gleichen Tatbestand unterschiedliche Bezeichnungen verwenden. Die Regelungen haben je nach Bundesland unterschiedliche Inhalte und unterschiedliche Bezeichnungen: Bildungsurlaubsgesetz, Bildungszeitgesetz, Bildungsfreistellungsgesetz.
Die Bundesländer Bayern und Sachsen haben keine derartigen Regelungen, dort gibt es also auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung.
Thematik: Berufliche Qualifizierung
Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer
Zuständigkeit:
Weitere Informationen zum Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg - Bildungsurlaub
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 12 0721 926-2055
0721 93340212
bildungszeit@rpk.bwl.de
Bitte geben Sie bei Fragen per E-Mail Ihre Telefonnummer an.
Telefonische Erreichbarkeit
Dienstag und Donnerstag von
11.00 - 12.00 Uhr
Weitere Informationen:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Seiten/Bildungszeit.aspx
Weitere Such-Quellen
Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
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