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Was ist die Ausbildereignungsverordnung (AEVO)?

Ausbildereignungsverordnung (AEVO)

Die Verordnung konkretisiert die Anforderungen an die Ausbildereignung, wie sie im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) festgelegt sind. Der Nachweis der Eignung erfolgt in der Regel durch eine erfolgreiche Prüfung vor einer zuständigen Stelle (etwa der IHK oder HWK). Diese Prüfung belegt den Erwerb von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen in den sogenannten berufs- und arbeitspädagogischen Handlungsfeldern, welche die Ausbildung planen, durchführen und abschließen.

Inhalte und Abgrenzung

Die AEVO-Prüfung fokussiert primär auf die berufs- und arbeitspädagogische Eignung. Sie ist strikt von der fachlichen Eignung zu unterscheiden, welche die notwendigen berufsspezifischen Kenntnisse und Fertigkeiten der ausbildenden Person beschreibt. Die bestandene AEVO-Prüfung ist meist eine Grundvoraussetzung, um offiziell als Ausbilderin oder Ausbilder tätig zu werden und Auszubildende in einem anerkannten Ausbildungsberuf einzustellen. Damit dient die AEVO der Etablierung eines einheitlich hohen Qualitätsstandards in der betrieblichen Ausbildung.


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