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Aufstiegsstipendium - Studieren mit Berufserfahrung

https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium/bewerbung/auswahlverfahren.html

Inhalt und Ziel des Aufstiegsstipendiums

Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums - in Vollzeit oder berufsbegleitend. Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert.

  • Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 853 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren gewährt (150 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig.
  • Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 2.700 Euro für Maßnahmekosten erhalten.

Bei einer Zusage für die Aufnahme in das Förderprogramm besteht die Möglichkeit einer Anwartschaft für ein Jahr, d.h. aufgenommene Stipendiatinnen und Stipendiaten können innerhalb eines Jahres nach Stipendienzusage mit dem Studium beginnen.

Die ideelle Förderung bietet Seminare, die Unterstützung von regionalen Austauschgruppen und die Möglichkeit der Vernetzung über eine exklusive Kommunikationsplattform.

Voraussetzungen für eine Bewerbung für ein Aufstiegsstipendium

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung,
  • Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (nach Abschluss der Ausbildung und vor Beginn eines Studiums) zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung,
  • noch kein Hochschulabschluss (für bereits Studierende: Eine Bewerbung ist vor Beendigung des zweiten Studiensemesters noch möglich),
  • ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf, u.a. durch die Note der Berufsabschlussprüfung oder der Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung (Gesamtergebnis mit mindestens Note 1,9 oder 87 Punkte und mehr). Eine weitere Möglichkeit ist die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Platzierung unter den ersten drei). Schließlich kann auch ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers für die Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium qualifizieren. Bitte reichen Sie nur dann einen Arbeitgebervorschlag ein, wenn Sie die berufliche Leistungsfähigkeit nicht über eine der beiden anderen genannten Möglichkeiten belegen können.
  • Sie müssen zu dem in § 8 Absatz 1 und 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes genannten Personenkreis gehören, also die deutsche Staatsbürgerschaft oder das Recht auf Daueraufenthalt bzw. eine Niederlassungserlaubnis besitzen

Die Bewerbung erfolgt in einem dreistufigen Auswahlverfahren.

Thematik: Berufliche Qualifizierung

Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer

Zuständigkeit:

Auswahlverfahren für ein Aufstiegsstipendium

Der Weg zum Aufstiegsstipendium hat drei Stufen:

Stufe I - Die Online-Bewerbung

Sie füllen einen Online-Fragebogen aus. Hier wird geprüft, ob die grundlegenden Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllt sind. Dazu gehören der Nachweis der besonderen Leistungsfähigkeit und der Berufspraxis. In der Online-Bewerbung ist außerdem die Angabe eines Studienwunsches erforderlich. Das Ergebnis erhalten Sie per E-Mail (bei begründetem Arbeitgebervorschlag nach der Prüfung des Vorschlags).

Jährlich gibt es zwei Auswahlverfahren, in denen die Online-Bewerbung jeweils über mehrere Wochen freigeschaltet ist.

Start Online-Bewerbung

Stufe II - Der Kompetenz-Check

Haben Sie Phase I erfolgreich bestanden, erhalten Sie per E-Mail die Zulassung zur Teilnahme an der nächsten Stufe des Bewerbungsverfahrens. Stufe II besteht aus einem Fragebogen, den Sie ebenfalls online bearbeiten. Ein Expertenteam wertet die eingehenden Fragebögen aus.

In der Stufe II senden Sie auch Unterlagen, die Ihre Angaben aus der Online-Bewerbung belegen.

Stufe III - Das Auswahlgespräch

Zählen Sie zu den besten Bewerberinnen und Bewerbern aus Stufe II, erhalten Sie eine Einladung zu einem Auswahlgespräch. In diesem Gespräch stellen die Jurorinnen und Juroren Fragen zu verschiedenen Kompetenzbereichen.

Die Gespräche finden jeweils am Ende eines Auswahlverfahrens im Frühjahr und im Herbst statt. Bitte beachten Sie die Aktualisierungen auf der Seite "Termine/Fristen".

Wegen der Vielzahl der Bewerbungen wird der persönliche Termin an einem der Auswahltage von der SBB vergeben und ist verbindlich.


https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium/bewerbung/auswahlverfahren.html

Weitere Informationen:
https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

Weitere IWWB-Suchen

Bitte beachten Sie auch unsere anderen Suchangebote:

 

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