Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - betriebliche Weiterbildung
Was wird gefördert mit dem Förderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - betriebliche Weiterbildung?
Gefördert werden Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, die dem Aufbau bzw. der Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen insbesondere im Hinblick auf krisenbedingte sowie strukturelle, ökologische und digitale Veränderungen dienen.
Wer bekommt Mittel aus dem Förderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - betriebliche Weiterbildung?
Das ReactEU-Förderprogramm „Berufliche Weiterbildung Sachsen - betriebliche Weiterbildung" richtet sich an sächsische Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern. Mit der Förderung können sowohl Unternehmer bzw. Selbstständige als auch Beschäftigte, Auszubildende, dual Studierende, Werkstudenten und Praktikanten, Mitarbeiter in Elternzeit und sogar Arbeitslose mit einer Einstellungszusage an Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung teilhaben
Höhe der Förderung im Förderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - betriebliche Weiterbildung
Dabei werden bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Der Arbeitgeber sucht sich eine Weiterbildung für seine Mitarbeiter aus, holt drei Angebote externer Bildungsanbieter ein und stellt den Förderantrag bei uns. Zur Vereinfachung des Förderverfahrens ist bei Weiterbildungskosten bis 5.000,00 EUR (ohne MwSt.) zusammen mit dem Förderantrag nur das ausgewählte Angebot einzureichen. Eine Einreichung von drei Angeboten ist dann nicht notwendig.
Voraussetzungen der Förderung im Förderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - betriebliche Weiterbildung
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein (PDF, 309 kB) .
Die Weiterbildung kann nur komplett gefördert werden, wenn diese bis 31.10.2022 abgeschlossen ist.
Endet Ihre Weiterbildung nach dem 31.10.2022, können nur die Abschnitte der Weiterbildung gefördert werden, die bis zum 31.10.2022 abgeschlossen sind (Modulpauschale).
Thematik: Berufliche Qualifizierung
Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Selbstständige, Arbeitslose
Zuständigkeit:
Für die Beantragung des Förderprogramms Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - individuell berufsbezogene Weiterbildung zuständige Stelle:
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
Weitere Informationen:
https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/betriebliche-weiterbildung.jsp
Weitere Such-Quellen
Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Weitere IWWB-Suchen
Bitte beachten Sie auch unsere anderen Suchangebote: