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Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - betriebliche Weiterbildung

Was wird gefördert mit dem Förderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - betriebliche Weiterbildung?

Gefördert werden Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, die dem Aufbau bzw. der Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen insbesondere im Hinblick auf krisenbedingte sowie strukturelle, ökologische und digitale Veränderungen dienen.

Wer bekommt Mittel aus dem Förderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - betriebliche Weiterbildung?

Das ReactEU-Förderprogramm „Berufliche Weiterbildung Sachsen - betriebliche Weiterbildung" richtet sich an sächsische Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern. Mit der Förderung können sowohl Unternehmer bzw. Selbstständige als auch Beschäftigte, Auszubildende, dual Studierende, Werkstudenten und Praktikanten, Mitarbeiter in Elternzeit und sogar Arbeitslose mit einer Einstellungszusage an Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung teilhaben

Höhe der Förderung im Förderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - betriebliche Weiterbildung

Dabei werden bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Der Arbeitgeber sucht sich eine Weiterbildung für seine Mitarbeiter aus, holt drei Angebote externer Bildungsanbieter ein und stellt den Förderantrag bei uns. Zur Vereinfachung des Förderverfahrens ist bei Weiterbildungskosten bis 5.000,00 EUR (ohne MwSt.) zusammen mit dem Förderantrag nur das ausgewählte Angebot einzureichen. Eine Einreichung von drei Angeboten ist dann nicht notwendig.

Voraussetzungen der Förderung im Förderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - betriebliche Weiterbildung

Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein (PDF, 309 kB) .

Die Weiterbildung kann nur komplett gefördert werden, wenn diese bis 31.10.2022 abgeschlossen ist.

Endet Ihre Weiterbildung nach dem 31.10.2022, können nur die Abschnitte der Weiterbildung gefördert werden, die bis zum 31.10.2022 abgeschlossen sind (Modulpauschale).

So funktioniert's mit der Förderung im Förderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - betriebliche Weiterbildung

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).

Verfahrensablauf

Der Antrag ist über das Onlineformular im Förderportal auszufüllen.

Nach vollständiger Bearbeitung im Internet und Übermittlung Ihrer Daten an die SAB ist der Antrag auszudrucken und zu unterzeichnen. Der unterzeichnete Antrag ist zusammen mit den geforderten Unterlagen postalisch bei der SAB einzureichen. Die SAB prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen.

Sofern Sie alleine zeichnungsbefugt sind, kann der Antrag alternativ auch mittels elektronischer Signatur unterzeichnet und eingereicht werden. Eine postalische Einreichung ist dann nicht erforderlich.

Vor Beantragung der Förderung kann eine Beratung bei der SAB in Anspruch genommen werden.

Die verbindliche Anmeldung und Teilnahme an der Weiterbildung dürfen erst nach Antragseingang in der SAB erfolgen.

Thematik: Berufliche Qualifizierung

Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Selbstständige, Arbeitslose

Zuständigkeit:

Für die Beantragung des Förderprogramms Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - individuell berufsbezogene Weiterbildung zuständige Stelle:

Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Kontakt

Servicecenter

Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr

0351 4910-4930

E-Mail


Weitere Informationen:
https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/betriebliche-weiterbildung.jsp

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

Weitere IWWB-Suchen

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