Was ist der Bildungsscheck für Beschäftige in Brandenburg?
Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf der Grundlage von individuellen Bedarfen.Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmebeginn ist entscheidend.
Nicht gefördert werden u.a.: berufsabschlussbezogene Qualifikationen wie Ausbildungen, Umschulungen, Aufstiegsfortbildungen, Studiengänge (ausgenommen Module) sowie Maßnahmen zum Erwerb von Fahrerlaubnissen (ausgenommen Bedienberechtigungen), gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen und Produktschulungen.
Wer hat Anspruch auf Förderung durch den Bildungsscheck für Beschäftigte in Brandenburg?
Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen).
Wofür gibt es Bildungsfreistellung - "Bildungsurlaub" in Brandenburg?
Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Sinne von § 12 der Abgabenordnung (AO) im Land Brandenburg unterhalten, und Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einer oder einem Beschäftigten im Land Brandenburg unterhalten, rechtsfähige Vereine mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg, öffentliche und freie Trägerinnen bzw. Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg.
Ausgeschlossen von der Förderung ist die Teilnahme an Maßnahmen, die auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union sowie bundes- oder landesrechtlicher Regelungen verbindlich vorgeschrieben sind.
Wie erfahre ich, welche Veranstaltungen fes in Brandenburg gibt?
Alle Veranstaltungen sind im WDB Suchportal aufgeführt, das eine Übersicht nach Themengebieten aufweist und die gezielte Suche nach Veranstaltungen ermöglicht.
Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer
Zuständigkeit:
Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen.
Der jeweilige Zeitraum der Portalöffnung zur Antragstellung wird auf der Homepage der ILB bekannt gegeben.
Bildungsscheck für Beschäftigte
Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB in der Zeit vom 02.01.2023 bis 31.12.2023 zu stellen.
Weitere Informationen:
https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbildungsrichtlinie-2022/
Weitere Such-Quellen
Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Weitere IWWB-Suchen
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