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Gesetz über Weiterbildung im Lande Bremen (Weiterbildungsgesetz - WBG)

https://www.bildung.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.740.de

§ 3 Förderung der Weiterbildung

(1) Das Land Bremen fördert die Weiterbildung nach Maßgabe dieses Gesetzes durch

1. staatliche Anerkennung von Einrichtungen,
2. eine institutionelle Förderung und
3. eine Programmförderung.

(2) Die Höhe der finanziellen Förderung nach diesem Gesetz wird durch das Ausmaß des öffentlichen und des individuellen Interesses an einem Angebot, den Inhalt, die Form und den Umfang der Arbeit der Einrichtungen, die Möglichkeit der Nutzung weiterer Finanzierungsquellen und die Festlegungen im Haushaltsgesetz bestimmt. Die finanzielle Förderung soll mit steigendem öffentlichen Interesse steigen, sie soll mit steigendem privaten Interesse fallen.

Thematik: Berufliche Qualifizierung

Zielgruppe(n): Bildungsanbieter

Zuständigkeit:

Weitere Informationen zur Förderung der Weiterbildung im Land Bremen

Senatorin für Kinder und Bildung

Frau Ina Mausolf

Rembertiring 8-12
28195 Bremen Ina.Mausolf@bildung.bremen.de

Frau Angela Acerra

Rembertiring 8-12
28195 Bremen Angela.Acerra@bildung.bremen.de

Frau Susanne Kühn

Rembertiring 8-12
28195 Bremen
Susanne.Kuehn@bildung.bremen.de

Frau Stephanie Dehne

Rembertiring 8-12
28195 Bremen

0421 361 90170
Stephanie.Dehne@bildung.bremen.de


https://www.bildung.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.740.de

Weitere Informationen:
https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.105349.de

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

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