Hamburger Weiterbildungsbonus 2020
https://www.weiterbildungsbonus.net/
Inhalte des Hamburger Weiterbildungsbonus
Über den "Hamburger Weiterbildungsbonus 2020" fördern der Europäische Sozialfonds (ESF) und die Freie und Hansestadt Hamburg, gezielt Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Unternehmen und Selbstständigen.
Voraussetzungen für den Hamburger Weiterbildungsbonus
Voraussetzung ist, dass sie in Hamburg wohnen, in einem Hamburger Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden arbeiten oder als Selbstständige in Hamburg ihr Einkommen versteuern. Die Förderung ist unabhängig von der Branche. Ausschlaggebend für eine Förderung ist das persönliche Profil der Antragsteller*innen, die Förderung kann deshalb variieren.
Höhe der Förderung durch den Hamburger Weiterbildungsbonus
Grundsätzlich aber werden 50% der Weiterbildungskosten, maximal 750€, gefördert.
Beratung für den Hamburger Weiterbildungsbonus
Personalverantwortliche und die antragstellenden Beschäftigten können sich persönlich beraten lassen. Die Berater des "Hamburger Weiterbildungsonus 2020" informieren nicht nur über den Weiterbildungsbonus sondern auch über andere Förderinstrumente.
Thematik: Berufliche Qualifizierung
Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Selbstständige
Zuständigkeit:
Beantragung und zuständige Stelle für den Hamburger Weiterbildungsbonus
Alles Informationen zur Beantragung finden sie unter https://www.weiterbildungsbonus.net/antragsverfahren/ausfuehrliches-antragsverfahren/
Projektträger ist
Zwei P
Mühlendamm 61
22087 Hamburg
Telefon: 040 / 334 63 21 - 11
E-Mail info@weiterbildungsbonus.net
https://www.weiterbildungsbonus.net/
Weitere Informationen:
https://www.zwei-p.org/serviceportal/
Weitere Such-Quellen
Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
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