Meisterbonus Hessen: Beantragung & Voraussetzungen der hessischen Aufstiegsprämie
Inhalt der Hessischen Aufstiegsprämie - Qualifizierungsoffensive Hessen
Das Land Hessen gewährt im Rahmen der Hessischen Qualifizierungsoffensive mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Jahr eine Aufstiegsprämie für erfolgreich abgelegte Prüfungen nach BBiG bzw. HwO als Handwerks-, Industrie- oder Fachmeister bzw. Meister aus dem landwirtschaftlichen Bereich.
Antragsberechtigte für die Hessische Aufstiegsprämie - Qualifizierungsoffensive Hessen
Voraussetzungen für die Hessische Aufstiegsprämie - Qualifizierungsoffensive Hessen
Art und Höhe der Förderung durch die Hessische Aufstiegsprämie - Qualifizierungsoffensive Hessen
Thematik: Aufstiegsfortbildung
Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Selbstständige, Arbeitslose
Zuständigkeit:
Anträge für den Erhalt der Hessischen Aufstiegsprämie - Qualifizierungsoffensive Hessen
Anträge sind innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab dem Datum des Prüfungszeugnisses (Feststellung des Prüfungsergebnisses) bei der jeweils zuständigen Kammer als Begleitstelle einzureichen.
Weitere Informationen erteilt das
Referat Berufliche Bildung
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
Tel. 0611. 8 15- 0
Fax 0611. 8 15- 22 20
E-Mail: poststelle@hmwvl.hessen.de
Internet: https://www.wirtschaft.hessen.de
Weitere Informationen:
https://wirtschaft.hessen.de/Wirtschaft/Berufliche-Bildung/Aufstiegspraemie-0
Weitere Such-Quellen
Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
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