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Meisterbonus Hessen: Beantragung & Voraussetzungen der hessischen Aufstiegsprämie

Inhalt der Hessischen Aufstiegsprämie - Qualifizierungsoffensive Hessen

Das Land Hessen gewährt im Rahmen der Hessischen Qualifizierungsoffensive mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Jahr eine Aufstiegsprämie für erfolgreich abgelegte Prüfungen nach BBiG bzw. HwO als Handwerks-, Industrie- oder Fachmeister bzw. Meister aus dem landwirtschaftlichen Bereich.

Seit dem Jahr 2019 werden zusätzlich Aufstiegsprämien gewährt für gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach BBiG bzw. HwO, die von der Bund-Länder- Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) dem DQR-Niveau 6 oder 7 zugeordnet und die vor der zuständigen Stelle abgelegt worden sind.
Ziel ist es, finanzielle Anreize dafür zu schaffen, dass sich Fachkräfte zu einer beruflichen Aufstiegsqualifizierung entschließen und damit die eigene Qualifikation stärken.

Antragsberechtigte für die Hessische Aufstiegsprämie - Qualifizierungsoffensive Hessen

Antragsberechtigt sind Absolventen von Aufstiegsfortbildungen nach BBiG bzw. HwO, die eine Prüfung als Handwerks-, Industrie-, Fachmeister oder Meister im landwirtschaftlichen Bereich bestanden haben, ab 2019 zusätzlich Absolventen, die eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach BBiG beziehungsweise HwO auf dem DQR-Niveau 6 oder 7 bestanden haben.

Voraussetzungen für die Hessische Aufstiegsprämie - Qualifizierungsoffensive Hessen

Antragsteller müssen ihre Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Hessen abgelegt und ein entsprechend von dieser zuständigen Stelle ausgestelltes Prüfungszeugnis erhalten haben.
Zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses muss der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort des Antragstellers in Hessen liegen.
Die Abschlüsse müssen ab dem 1. Januar 2018 für Abschlüssen nach BBiG oder HwO bzw. ab dem 1. Januar 2019 für gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach BBiG beziehungsweise HwO auf dem DQR-Niveau 6 oder 7 erworben worden sein.
Fortbildungsprüfungen des öffentlichen Dienstes sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Höhe der Förderung durch die Hessische Aufstiegsprämie - Qualifizierungsoffensive Hessen

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses (Prämie).
Die Höhe der Prämie beträgt 1.000 EUR pro Person und Abschluss.

Thematik: Aufstiegsfortbildung

Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Selbstständige, Arbeitslose

Zuständigkeit:

Anträge für den Erhalt der Hessischen Aufstiegsprämie - Qualifizierungsoffensive Hessen

Anträge sind innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab dem Datum des Prüfungszeugnisses (Feststellung des Prüfungsergebnisses) bei der jeweils zuständigen Kammer als Begleitstelle einzureichen.

Weitere Informationen erteilt das

Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 
Referat Berufliche Bildung 
Kaiser-Friedrich-Ring 75 
65185 Wiesbaden 
Tel. 0611. 8 15- 0 
Fax 0611. 8 15- 22 20 
E-Mail: poststelle@hmwvl.hessen.de 
Internet: https://www.wirtschaft.hessen.de



Weitere Informationen:
https://wirtschaft.hessen.de/Wirtschaft/Berufliche-Bildung/Aufstiegspraemie-0

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

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