KfW-Studienkredit
Was ist der KfW-Studienkredit - Inhalte und Ziel
Der KfW-Studienkredit dient Studierenden zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts während des Erststudiums. Wer kann Anträge stellen? Antragsberechtigt sind volljährige Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland immatrikuliert sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen. Der Abschluss Bachelor wird in diesem Zusammenhang nicht als berufsqualifizierender Abschluss eines Erststudiums gewertet.
Wer kann den KfW-Studienkredit erhalten?
Wir fördern Sie – unabhängig von Ihrem Einkommen und dem Ihrer Eltern – wenn Sie
und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie sind
- deutscher Staatsbürger mit inländischer Meldeadresse oder
- Familienangehöriger eines deutschen Staatsbürgers, halten sich mit ihm in Deutschland auf und sind hier gemeldet (Ihre Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle.)
- EU-Staatsbürger, halten sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland auf und sind hier gemeldet oder
- Familienangehöriger eines solchen EU-Staatsbürgers, halten sich mit ihm in Deutschland auf und sind hier gemeldet (Ihre Staatsbürgerschaft und die Dauer Ihres bisherigen Aufenthalts in Deutschland spielen keine Rolle.)
- Bildungsinländer und in Deutschland gemeldet.
Thematik: Hochschulstudium
Zielgruppe(n): Studierende, Studieninteressierte
Zuständigkeit:
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 03
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-MaiI: infocenter@kfw.de
Weitere Informationen:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/KfW-Studienkredit/index-4.html
Weitere Such-Quellen
Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
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