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Landesprogramm WIR - Wegweisende Integrationsansätze Realisieren in Hessen

Ziele des Landesprogramms WIR - Wegweisende Integrationsansätze Realisieren in Hessen

Angefangen bei der Förderung von kommunalen Koordinationsstellen über Projekte zur Willkommens- und Anerkennungskultur bis zur Förderung von Vielfalts- und Integrationsstrategien in Hessischen Kommunen bietet das Landesprogramm „WIR" ein ganzes Bündel von Fördermaßnahmen. Mit ihm sollen alle Bürgerinnen und Bürger – mit und ohne Migrationshintergrund – als Zielgruppe in den Blick genommen und die in den hessischen Kreisen und Kommunen bereits geschaffenen Partizipationschancen weiter ausgebaut und gefestigt werden.

Förderschwerpunkte Landesprogramms WIR - Wegweisende Integrationsansätze Realisieren in Hessen

Wesentliche Förderschwerpunkte des Landesprogramms „WIR" sind:

  • Förderung von „WIR" - Koordinatorinnen und -Koordinatoren: Initiierung und der Weiterentwicklung der interkulturellen Öffnung kommunaler Regelangebote sowie von Vereinen und Verbänden; Entwicklung einer sozialräumlichen Willkommens- und Anerkennungskultur.
    Antragsberechtigt sind die 33 Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte.
  • Förderung von WIR-Fallmanagern für Geflüchtete: Überblick über die bestehenden Angebote für Geflüchtete und Weiterleitung zu den zuständigen Stellen; Aufbau eines Lotsen- bzw. Patennetzwerks auf kommunaler Ebene; Unterstützung der Koordination zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen. Antragsberechtigt sind die 33 Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte.
  • Förderung von Modellprojekten zur verbesserten Teilhabe von geflüchteten Frauen und Mädchen: Niedrigschwellige Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und zur Stärkung der Integrationsmöglichkeiten.
    Antragsberechtigt sind alle Kommunen, öffentliche, kirchliche und freie Träger sowie gemeinnützige Migrantenorganisationen.
  • Förderung von gemeinnützigen Migrantenorganisationen: Förderung von Mikroprojekten im Rahmen der Aktivitäten der Migrantenorganisationen, Stärkung der Vereinsstruktur durch die Einstellung einer 450 €-Kraft und der Aufbau von Netzwerken mit kommunalen etablierten Akteuren. Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Migrantenorganisationen sowie Kommunen in Kooperation mit diesen.
  • Förderung von Projekten zur Willkommens- und Anerkennungskultur bzw. zur Interkulturellen Öffnung sowie Förderung von Projekten mit neuen innovativen Ansätzen. Antragsberechtigt sind alle Kommunen, öffentliche, kirchliche und freie Träger sowie gemeinnützige Migrantenorganisationen.
  • Förderung der Qualifizierung und des Einsatzes ehrenamtlich tätiger Integrationslotsinnen und -lotsen : Förderung der Qualifizierung und des Einsatzes von Integrationslotsinnen und –lotsen; nun auch in Bezug auf die Arbeit mit Geflüchteten. Antragsberechtigt sind alle Kommunen, öffentliche, kirchliche und freie Träger sowie gemeinnützige Migrantenorganisationen.
  • Förderung von ehrenamtlichen Laiendolmetschern: Unterstützung entsprechend geschulter ehrenamtlicher Laiendolmetscher über Vereine und Kommunen mit Laiendolmetscherpools in Hessen. Ziel ist es, insbesondere Menschen mit Fluchthintergrund bei Terminen in Behörden oder in sozialen Einrichtungen sprachlich zu unterstützen. Die genauen Modalitäten der finanziellen Förderung und Antragstellung bzw. die Rahmenbedingungen finden Sie in den auf der rechten Seite stehenden Downloads.
  • Bereitstellung von Fördermitteln für die konzeptionelle Entwicklung von Vielfalts- und Integrationsstrategien in hessischen Kommunen mit einer Einwohnerzahl von 10.000 bis 50.000 Personen.
  • Sprachförderung: Die seither im Landesprogramm WIR verankerte Sprachförderung wurde ab 02.10.2018 durch das Landesprogramm „MitSprache – Deutsch 4U“ ersetzt und erheblich ausgeweitet.

Thematik: Integration

Zielgruppe(n): Bildungsanbieter, Organisationen, Vereine, Verbände, Kommunen

Zuständigkeit:

Zuständige Behörde für die Antragstellung und Abwicklung der Förderung ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Details können der Förderrichtlinie zum Landesprogramm WIR (nebenstehend als Download) entnommen werden. Auch sämtliche Formvordrucke stehen hier als Download zur Verfügung

Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Tel. (0 61 51) 12-0
Fax (0 61 51) 12 -63 13
E-Mail: poststelle@rpda.hessen.de


Weitere Informationen:
https://rp-darmstadt.hessen.de/soziales/migration/integrationsf%C3%B6rderung/f%C3%B6rderprogramm-wir

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

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