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Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB - Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen

https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/aus-weiterbilden/weiterbildung-betrieb

Ziel und Gegenstand von Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB

Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung.
Mitfinanziert werden
  • Weiterbildungsmaßnahmen, die der Entwicklung und dem Erhalt betrieblich relevanter, fachlich-methodischer, sozialer und persönlicher Kompetenzen dienen und die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit unterstützen, insbesondere Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der Qualifikation Geringqualifizierter und zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit älterer Beschäftigter sowie Menschen mit Behinderungen,
  • Beratungs- und Begleitleistungen zur Personal- und Organisationsentwicklung für Unternehmen ab zehn Beschäftigte, die der Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik dienen.
Vorhaben mit Bezug zum digitalen Wandel, die eine erfolgreiche und nachhaltige Gestaltung des digitalen Transformationsprozesses im Unternehmen unterstützen, sind besonders förderungswürdig.

Antragsberechtigte für Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt.
Unternehmen ab 250 Beschäftigte werden nur bei der Weiterbildung von Arbeitslosen und Beschäftigten im Rahmen von Ansiedlungs-, Umstrukturierungs- oder Erweiterungsinvestitionen gefördert.

Voraussetzungen für Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB

Die Teilnehmenden müssen mindestens einer der folgenden Personengruppen angehören:
  • abhängig Beschäftigte in unbefristeten oder befristeten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen,
  • geringfügig Beschäftigte im Sinne des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, denen mit der Weiterbildung berufliche Perspektiven im Bereich nicht geringfügiger Beschäftigung eröffnet werden sollen,
  • Selbständige, freiberuflich Tätige oder Unternehmer,
  • Personen, die sich in Elternzeit befinden,
  • Auszubildende in der betrieblichen Berufsausbildung, dual Studierende, Werkstudierende sowie Praktikanten.
Der Hauptwohnsitz, der Arbeitsort oder die Berufsausbildungsstätte der Teilnehmenden müssen sich in Sachsen-Anhalt befinden.
Der Antragsteller muss ein aussagefähiges Weiterbildungskonzept bzw. im Fall von Vorhaben der Personal- und Organisationsentwicklung eine aussagefähige Bedarfsbeschreibung vorlegen.
Beratungs- und Begleitleistungen zur Personal- und Organisationsentwicklung müssen von Prozessberatern erbracht werden, die nach den Standards des Bundesförderprogramms unternehmensWert: Mensch (uWM) autorisiert und im uWM-Prozessberaterpool des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales registriert und veröffentlicht worden sind.
Nicht gefördert werden insbesondere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, Unternehmen mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung, Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht Folge geleistet haben.

Art und Höhe der Förderung durch Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt im Fall von Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung
  • für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben und
  • für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Abhängig von Antragsteller und Teilnehmenden kann sich der Zuschuss um 10% bzw. 20% erhöhen, darf jedoch 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen.
 
Die Höhe der Förderung für Personal- und Organisationsentwicklung beträgt
  • für Unternehmen von zehn bis 49 Beschäftigten 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • für Unternehmen von 50 bis 249 Beschäftigten 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben und
  • für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Thematik: Berufliche Qualifizierung

Zielgruppe(n): Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Selbstständige

Zuständigkeit:

Beantragung von Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die
 
Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 49a
39112 Magdeburg
Kostenfreie Hotline 0800 56 007 57
E-Mail: info@foerderservice-ib.de
Internet: https://www.foerderservice-ib.de
zu richten.
 
Die Antragsunterlagen und weitere Informationen können im Internet abgerufen werden.

https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/aus-weiterbilden/weiterbildung-betrieb

Weitere Informationen:
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/weiterbildung-betrieb.html

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

Weitere IWWB-Suchen

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