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Bundesregierung: Weiterbildungsmarkt transparenter gestalten

Aufgrund der vielfältigen Weiterbildungslandschaft gibt es in Deutschland keine einheitlichen bundesweiten Standards, die für alle Beratungsbereiche gelten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion mit.

Die von der Regierung beschlossene Konzeption zum Lernen im Lebenslauf enthalte jedoch Vorschläge zur Einführung einer Telefonhotline und eines Informationsportals, die die Transparenz des Weiterbildungsmarktes verbessern und vorhandene Beratungsstrukturen bündeln sollen.

Die SPD wollte in ihrer Anfrage von der Bundesregierung wissen, welche Bedeutung diese der Berufs- und Bildungsberatung im Kontext der Sicherung des Fachkräftebedarfs und des lebenslangen Lernens beimesse und was sie bisher unternommen habe, damit deutschlandweite Beratungsstandards, mehr Transparenz und mehr Qualität in der Berufs- und Bildungsberatung erreicht werden.

Auf die Frage, ob die Regierung beabsichtige, ein deutschlandweites Servicetelefon sowie ein Internetportal zur Bildungsberatung einzurichten, erhielt die Fraktion diese Antwort:

Die von der Bundesregierung beschlossene »Konzeption zum Lernen im Lebenslauf« enthielt zwei Vorschläge für Maßnahmen, um die Transparenz des Weiterbildungsmarktes wahrnehmbar zu verbessern und vorhandene Beratungsstrukturen sinnvoll zu bündeln: die regionale Erprobung und langfristig bundesweite Einführung einer Telefonhotline zur Bildungsberatung sowie ein Informationsportal zur Bildungsberatung für Ratsuchende und Beratende.

Hierzu wurde 2009 ein Konsortium mit der Erstellung eines entsprechenden Fachkonzeptes für den Bereich Weiterbildungsberatung beauftragt. Zentrale Gelingensbedingung des 2011 vorgelegten Konzepts ist es, die vorhandene Weiterbildungslandschaft, die sich in den Ländern unterschiedlich darstellt, einzubeziehen.

In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, mit welchen Materialien, Infrastrukturen etc. das Konzept umgesetzt werden kann. Ein entsprechendes Projekt wird derzeit geprüft. Das weitere Vorgehen sowie der Start eines solchen Angebots hängen von den Ergebnissen dieser Prüfung ab.

Ergänzend wird auf das flächendeckende Angebot der BA an Informationsmöglichkeiten rund um Bildung, Beruf und Arbeitsmarkt (z.B. im Internet, in Berufsinformationszentren) sowie die personalen Dienstleistungen zu Orientierung und Beratung verwiesen. Berufsberatung ist eine Pflichtleistung, die Angebote sind allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich.

  (24.05.2011, prh)

Kleine Anfrage der SPD (PDF, 8 Seiten)

Antwort der Bundesregierung (PDF, 20 Seiten)

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