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Gesetzesinitiative: Weiterbildung für Kinderärzte soll erleichtert werden

Kinderärztin

Bundesrat fordert bessere Weiterbildung für Kinderärzte und -ärztinnen

Der Bundesrat hat am 23. Mai 2025 eine Entschließung verabschiedet, die eine gezielte Verbesserung der Weiterbildungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendärzt*innen fordert.

Auslöser war eine Initiative aus Baden-Württemberg. Die Länder betonten, dass nur durch gezielte Maßnahmen der akute Nachwuchsmangel in der Kinder- und Jugendmedizin behoben und die flächendeckende Versorgung langfristig gesichert werden könne.

Gleichstellung mit Allgemeinmedizin gefordert

Die Länder fordern, dass die Förderung von ambulanten Weiterbildungsstellen in der Kinder- und Jugendmedizin nicht länger mit anderen fachärztlichen Disziplinen konkurrieren solle. Vielmehr müsse die Förderung auf das Niveau der allgemeinmedizinischen Weiterbildung angehoben werden.

Das bedeutet konkret: Die bisherige zahlenmäßige Begrenzung (Kontingentierung) der Weiterbildungsstellen für Kinder- und Jugendärzt*innen soll aufgehoben werden. Die Länder argumentieren, dass eine solche Gleichstellung notwendig sei, um den Beruf attraktiver zu machen und mehr Nachwuchs zu gewinnen.

Appell an die Bundesregierung

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine entsprechende Gesetzesänderung einzuleiten. Ziel ist es, die Facharztweiterbildung im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin von der bisherigen Kontingentierung zu befreien und so den Zugang zu Weiterbildungsstellen zu erleichtern.

Die Entschließung wurde an die Bundesregierung weitergeleitet, einen festen Zeitplan für die Umsetzung gibt es jedoch nicht.

Aktuelle Situation und Herausforderungen

Aktuell ist die Zahl der geförderten Weiterbildungsstellen gesetzlich begrenzt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen können daher keine zusätzlichen Förderungen ermöglichen, obwohl das Interesse an der Weiterbildung groß ist.

Die Förderung der Weiterbildung wird zur Hälfte aus den Honoraren der Ärzt*innen und zur anderen Hälfte von den Krankenkassen finanziert. Bis zu einer Gesetzesänderung versuchen einzelne Bundesländer, wie Baden-Württemberg, mit eigenen Mitteln zusätzliche Weiterbildungsplätze zu schaffen.

Bundesregierung bleibt bislang zurückhaltend

Die Bundesregierung hat bisher signalisiert, dass sie an der Begrenzung der Förderstellen festhalten will.

Sie argumentiert, dass die Finanzierung von Praxismitarbeitenden und Weiterzubildenden aus den abgerechneten Leistungen erfolgen müsse. Die Situation in der hausärztlichen Versorgung mit vielen offenen Zulassungen sei ein Sonderfall und nicht mit anderen Facharztgruppen vergleichbar.

Hintergrund: Nachwuchsmangel und Reformbedarf

Der Mangel an Kinderärzten und Kinderärztinnen wird von Fachleuten auf mehrere Ursachen zurückgeführt: zu wenig Studienplätze, ein unzureichendes Angebot an Spezialisierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie zu wenige Praxisneugründungen oder -übernahmen.

Verschiedene Programme in den Ländern versuchen, mit finanziellen Anreizen und familienfreundlichen Arbeitsmodellen gegenzusteuern. Auch neue Weiterbildungskonzepte und Mentoring-Programme werden entwickelt, um die Attraktivität des Berufs zu steigern.

(26.05.2025, prh)

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