Ariadne Pfad:

Inhalt

Initiative »weiter bilden«: Fördern nach Tarifvertrag

Auf die Besonderheiten von »weiter bilden, der Initiative für berufsbegleitende Bildung« weist die Financial Times Deutschland (FTD) in ihrer heutigen Ausgabe hin: Nur Unternehmen, die einen bestehenden Tarifvertrag oder eine andere Vereinbarung zur Weiterbildung mit den Sozialpartnern abgeschlossen haben, profitieren von dieser Förderung.

Mit der Initiative »weiter bilden« sollen die Anstrengungen der Sozialpartner zur Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten und Unternehmen unterstützt werden. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Bundesinitiative sind erfüllt, wenn es in der entsprechenden Branche einen Qualifizierungstarifvertrag gibt und das Projekt sich auf dessen Umsetzung in der Praxis richtet.

Auf diese Bedingung weist die FTD hin und stellt heraus, dass nur solche Unternehmen an der Förderung teilhaben können, die »einen bestehenden Qualifizierungstarifvertrag oder eine andere Vereinbarung zur Weiterbildung mit den Sozialpartnern abgeschlossen haben oder das noch tun«.

Da aber Qualifizierungstarifverträge nicht in allen Branchen existieren, wurde mit Ziffer 1.3. der Sozialpartnerrichtlinie, die der Initiative zugrunde liegt, die Möglichkeit eröffnet, dass die Tarifpartner zur Beteiligung an der Richtlinie auch ergänzende Vereinbarungen zur Weiterbildung abschließen können.

  (10.10.2011, prh)

Zur Kurssuche

Suchen in Neuigkeiten & Terminen

Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)