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Rheinland-Pfalz: QualiScheck wird ausgeweitet

Seit drei Jahren gibt es in Rheinland-Pfalz den QualiScheck, der die Bereitschaft von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur beruflichen Weiterbildung stärken soll. Für die bislang 3.800 ausgegebenen QualiSchecks hat das Land 1,2 Millionen Euro an Fördermitteln bereit gestellt. Ab 1. August 2012 sollen verstärkt Beschäftigte in den Gesundheitsfachberufen sowie geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte unter 45 Jahren, die bislang nicht gefördert werden, in den Genuss der Förderung kommen. Die Mittel sollen künftig aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitgestellt werden.

Bislang konnten Beschäftigte ab 45 Jahren mit dem QualiScheck finanzielle Unterstützung für berufliche Weiterbildung erhalten. Diese Altersgrenze wird künftig entfallen. Eine weitere Gruppe sind die geringfügig Beschäftigten, denen es eine Weiterbildung erleichtern kann, beispielsweise aus einem Mini-Job in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu wechseln. Durch die Öffnung des QualiSchecks für den öffentlichen Dienst sollen vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Gesundheitsfachberufen angesprochen werden, da hier der Fachkräftebedarf künftig größer werde.

Beim QualiScheck handelt es sich um eine individuelle Förderung, das ist eine Besonderheit im Bereich arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und Projekte. Die Weiterbildung sichere Fachkräftebedarfe, daher müsse sie auch für die Unternehmen ein selbstverständlicher Teil der Unternehmenskultur sein. Die Werbung für Weiterbildung und für den Ausbau der beruflichen Kompetenzen sei daher grundsätzlich von zentraler Bedeutung.

Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die zur Verbesserung der Fach-, Methoden-, Sozial- und Persönlichkeitskompetenz dienen. Dies sind zum Beispiel Kenntnisse, Fähigkeiten und berufspraktische Fertigkeiten im handwerklichen und kaufmännischen Bereich, EDV- oder Sprachkenntnisse sowie Weiterbildung die nach dem Bildungsfreistellungsgesetz als berufliche Weiterbildung anerkannt sind. Nicht gefördert werden hingegen beispielsweise innerbetriebliche Anpassungsqualifizierungen, Trainings oder Weiterbildungen, für die der Arbeitgeber per gesetzlicher Verpflichtung aufkommen muss.

Die Förderung liegt bei 50 Prozent der Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme, maximal 500 Euro, einmal im Jahr. Gefördert werden die direkten Weiterbildungskosten, wie Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, aber nicht Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten oder Unterbringung und Verpflegung.

  (15.06.2012, prh)

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