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Schleswig-Holstein berät Weiterbildungsgesetz

Der schleswig-holsteinische Landtag in Kiel beriet am 05.10.2011 ein neues Weiterbildungsgesetz in erster Lesung. Gegenstand der Beratungen des Landesparlaments war die Novellierung des Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) zu einem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG).

Ziel der Novellierung ist es,

  • »die gesetzlichen Grundlagen der Weiterbildung in Schleswig-Holstein im Sinne der wachsenden Bedeutung der Weiterbildung weiterzuentwickeln,
  • das Verfahren zur Anerkennung von Veranstaltungen der Bildungsfreistellung auf Dritte zu übertragen und
  • insoweit eine kostendeckende Gebührenregelung für die Anerkennungsverfahren zu ermöglichen.«

Während von allen Fraktionen die wachsende Bedeutung der allgemeinen, beruflichen und politischen Weiterbildung betont wurde, äußerten sich einzelne Sprecher dennoch kritiisch mit dem Gesetzentwurf. So gehen dem Lübecker SPD-Abgeordneten Hans Müller die geplanten Änderungen nicht weit genug, etwa wenn es um die Förderung der Weiterbildungsteilnahme von benachteiligten Personengruppen geht. Auch die Bildung von Zusammenschlüssen im Weiterbildungsbereich sehe er nicht ausreichend umgesetzt.

Die Gesetzesnovelle wurde zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

  (06.10.2011, prh)

Gesetzentwurf für ein schleswig-holsteinisches WBG (PDF, 36 Seiten)

Redebeitrag des Abgeordneten Hans Müller

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