Ariadne Pfad:

Inhalt

Weiterbildung finanzieren: Geld und Zeit für die Bildung

Bilden sich Arbeitnehmer beruflich fort, dann können sie 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer – also für den Weg hin zur Bildungs­stätte und wieder zurück – als Werbungskosten beim Finanz­amt abrechnen, wenn sie dafür selbst aufkommen müssen.

Darauf weist die Stiftung Warentest in ihrem Special Weiterbildung und Steuern hin.

Neben den Fahrt­kosten können zum Beispiel auch die Ausgaben für Kurs­gebühren, Pauschalen für die Verpflegung vor Ort und Über­nachtungs­kosten steuerfrei vom Arbeit­geber erstattet oder vom Angestellten als Werbungs­kosten beim Finanz­amt abge­rechnet werden.

Diese und weitere Tipps finden Sie in einem Artikel auf der Website test.de.

  (15.02.2013, prh)

Steuern sparen: Bei Fort­bildung zählt jeder Kilo­meter

Weiterbildung finanzieren: Geld und Zeit für die Bildung

Zur Kurssuche

Suchen in Neuigkeiten & Terminen

Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)