Weiterbildung finanzieren: Geld und Zeit für die Bildung
Bilden sich Arbeitnehmer beruflich fort, dann können sie 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer – also für den Weg hin zur Bildungsstätte und wieder zurück – als Werbungskosten beim Finanzamt abrechnen, wenn sie dafür selbst aufkommen müssen.
Darauf weist die Stiftung Warentest in ihrem Special Weiterbildung und Steuern hin.
Neben den Fahrtkosten können zum Beispiel auch die Ausgaben für Kursgebühren, Pauschalen für die Verpflegung vor Ort und Übernachtungskosten steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet oder vom Angestellten als Werbungskosten beim Finanzamt abgerechnet werden.
Diese und weitere Tipps finden Sie in einem Artikel auf der Website test.de.
(15.02.2013, prh)
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