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Weiterbildungsschecks nun auch in Thüringen

Mit einem »Thüringer Weiterbildungsscheck« unterstützt das Wirtschaftsministerium des Landes ab sofort die berufliche Qualifizierung der Thüringer ArbeitnehmerInnen. Das teilte Wirtschaftsminister Matthias Machnig am 8. September 2011 in Erfurt mit. Anders als bisher kann sich ein Beschäftigter mit dem Scheck individuell und unabhängig von seinem Unternehmen weiterbilden. Die Förderung ist auf 500 Euro pro Jahr begrenzt. Anträge auf die Weiterbildungsförderung nimmt ab sofort die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GfAW) entgegen.

»Wir brauchen neue Ansätze, um alle Qualifikations- und Beschäftigungsressourcen in Thüringen zu heben«, sagte Machnig. Das sei notwendig, um den in den kommenden Jahren weiter wachsenden Fachkräftebedarf zu decken. »Mit dem Weiterbildungsscheck geben wir Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Qualifikation und damit ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern.«

Förderfähig sind alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten kleiner und mittelständischer Unternehmen ebenso wie Selbstständige mit Sitz in Thüringen. Der Weiterbildungsscheck setzt dort an, wo die Bildungsprämie des Bundes aufhört, nämlich bei einem Jahreseinkommen ab 25.600 bei Allein- und 51.200 Euro bei Zusammenveranlagten; die Obergrenzen liegen bei 40.000 Euro bzw. 80.000 Euro. »Wir schließen mit dem Weiterbildungsscheck also die Lücke im mittleren Einkommensbereich, der ebenfalls einen hohen Qualifizierungsbedarf aufweist, aber oft nicht über die Mittel verfügt, um in Weiterbildung zu investieren«, so der Wirtschaftsminister. Derzeit zählen laut Landesamt für Statistik in Thüringen rund 140.000 Arbeitnehmer zur Zielgruppe des Weiterbildungsschecks. Das Wirtschaftsministerium geht von ca. 1.000 Förderfällen pro Jahr aus.

Gefördert werden berufliche Weiterbildungen aller Art, wie etwa Sprachkurse oder EDV-Lehrgänge, die bei geeigneten Fortbildungsträgern absolviert werden. Bei den Weiterbildungen kann es sich um Lehrgänge, Seminare oder auch Fernunterricht handeln. Die Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes kann bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten betragen, Beschäftigte ab dem 45. Lebensjahr oder Berufsrückkehrer können sogar bis zu 70 Prozent Zuschuss erhalten. Der Weiterbildungsscheck kann für Bildungsangebote im gesamten Bundesgebiet in Anspruch genommen werden. (08.09.2011, prh)

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