Zusatzqualifikation von Ausbildern

Wer aufgrund einer Behinderung keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren kann, hat die Möglichkeit, eine Fachpraktiker-Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung zu machen.
In Betrieben, die Behinderte in diesen Ausbildungsgängen ausbilden möchten, müssen die Ausbilder seit 2012 eine 320-stündige »Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder« (ReZA) absolvieren.
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