Ariadne Pfad:

Inhalt

Bundeskabinett beschließt BaFöG-Novelle

BMBF

Die Bundesregierung hat bei ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf für das 25. BAföG-Änderungsgesetz verabschiedet. Das Reformpaket besteht aus zwei wesentlichen Teilen: Der dauerhaften Übernahme der gesamten Finanzierung des BAföG durch den Bund sowie substanziellen und strukturellen Verbesserungen der BAföG-Leistungen für Schülerinnen, Schüler und Studierende.

Bereits vom kommenden Jahr an wird der Bund demnach die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG übernehmen. Dadurch werden die Länder künftig jährlich um rund 1,2 Milliarden Euro entlastet. Laut Gesetzesentwurf soll der den Ländern so zusätzlich entstehende finanzielle Spielraum dem Bildungsbereich, insbesondere den Hochschulen, zugute kommen, wie es bereits am 26. Mai in der politischen Verständigung zwischen Bund und Ländern verabredet worden war.

Mit den substanziellen und strukturellen Verbesserungen wird das BAföG ab Sommer 2016 bzw. Wintersemester 2016/17 an die Lebens- und Ausbildungswirklichkeit derer angepasst, die auf die Leistungen angewiesen sind. So soll etwa die geplante Anhebung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge um sieben Prozent die Förderungsbeträge steigen lassen und den Kreis der BAföG-Empfänger um rund 110.000 vergrößern. Die Kinderbetreuungszuschläge werden auf einheitlich 130 Euro pro Kind und der Wohnzuschlag auf 250 Euro überproportional angehoben. Für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, steigt damit der monatliche Förderungshöchstsatz um rund 9,7 Prozent von derzeit 670 Euro auf künftig 735 Euro. Die Freibeträge für eigenes Vermögen von Auszubildenden werden ebenfalls erhöht - von bisher 5200 auf 7500 Euro. Bisher bestehende Förderungslücken beim Übergang zwischen einem Bachelor- zu einem Masterstudium werden geschlossen.

Zudem werden mit dem 25. BAföG-Änderungsgesetz Ausbildungsaufenthalte im Ausland ebenso erleichtert wie der Zugang zu einer Förderung für nichtdeutsche Auszubildende. Unter anderem haben künftig Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstiteln aus humanitären oder familiären Gründen oder einer Duldung bereits nach 15 Monaten statt bisher vier Jahren Aufenthalt in Deutschland die Möglichkeit, BAföG zu beantragen.

Für die bessere Unterstützung von BAföG-Empfängern und mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit investiert der Bund jährlich zusätzlich rund 500 Millionen Euro. Zusammen mit den zusätzlich durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitzustellenden Mittel in Höhe von 325 Millionen Euro für Darlehensanteile am Studierenden-BAföG werden mit dem gesamten Reformpaket 825 Millionen Euro zusätzlich für das BAföG zur Verfügung gestellt.

QUELLE: Nach einer BMBF-Meldung

(20.08.2014, prh)

Weitere Informationen

Zur Kurssuche

Suchen in Neuigkeiten & Terminen

Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)