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Bildungsscheck 2.0 (NRW): Beantragung & Voraussetzungen

Förderung und Voraussetzungen

Was ist der Bildungsscheck 2.0?

Der Bildungsscheck 2.0 ist ein Förderinstrument. Sie können ihn beantragen, um einen Zuschuss zu Ihrer beruflichen Weiterbildung zu erhalten.

Was bekomme ich mit dem Bildungsscheck 2.0?

  • Der Bildungsscheck 2.0 fördert 50 % Ihrer Kursgebühren (maximal 500 Euro).
  • Sie können den Bildungsscheck 2.0 einmal pro Kalenderjahr beantragen.

Wer kann den Bildungsscheck 2.0 bekommen?

Grundsätzlich können Sie den Bildungsscheck 2.0 beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen (nicht Bruttoeinkommen!) beträgt maximal 50.000 Euro (bzw. maximal 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
  • Ihre geplante Weiterbildung hat einen Bezug zu Ihrem aktuellen oder zukünftigen Beruf.
  • Die Weiterbildung hat noch nicht begonnen.
  • Sie erhalten für Ihre geplante Weiterbildung keine andere öffentliche finanzielle Unterstützung.

Als Nachweis Ihres Einkommens benötigen Sie Ihren maximal zwei Jahre alten Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt.

Wichtig: Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers reicht als Nachweis nicht aus!

Wie läuft die Beantragung ab?

Die Beantragung erfolgt online, bevor Ihre Weiterbildung beginnt. So geht’s:

  1. Registrieren
    Gehen Sie zum ESF-Onlineportal.
  2. Antrag anlegen
    Melden Sie im Portal Ihre Weiterbildung an – spätestens am Tag vor Kursbeginn. Geben Sie Ihre persönlichen Daten und das Kursdatum an.
  3. Teilnehmen
    Besuchen Sie Ihre Weiterbildung. Bitten Sie den Weiterbildungsanbieter, das Teilnahmeformular für den Bildungsscheck auszufüllen und Ihnen eine Rechnung auszustellen.
  4. Unterlagen hochladen
    Nach Abschluss der Weiterbildung laden Sie im Portal folgende Unterlagen hoch:
      * ausgefülltes Teilnahmeformular
      * Rechnung der Weiterbildung
      * Ihren Einkommensnachweis (= maximal zwei Jahre alter Steuerbescheid vom Finanzamt)
  5. Förderbetrag erhalten
    Die Bezirksregierung prüft Ihren Antrag. Wenn alles korrekt ist, wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Eine Förderung Ihrer Weiterbildung mit dem Bildungsscheck bedeutet in der Praxis, dass Sie in der Regel die Weiterbildung zunächst vollständig bezahlen. Im Nachgang erhalten Sie die Förderung ausgezahlt.

Wichtig: Nicht alle Weiterbildungen sind im Sinne der Förderung!

Nicht im Sinne der Förderung sind zum Beispiel:

  • Coachings
  • der Besuch von Kongressen, Messen, Fachtagungen, Vorträgen etc.
  • der Erwerb von Führerscheinen für PKW sowie Motorrad

Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Bitte beachten Sie unbedingt das Informationsblatt zur Bildungsscheck-Förderung, bevor Sie Ihren Antrag stellen!


Thematik: Berufliche Qualifizierung

Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Selbstständige, Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Selbstständige

Zuständigkeit:


Telefonische Auskunft zum Bildungsscheck 2.0 (NRW)

Telefonische Auskunft zum Bildungsscheck erhalten Sie über die G.I.B. (Gestaltung, Innovation und Beratung in der Arbeits- und Sozialpolitik GmbH).

Servicezeiten: Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14 Uhr
Tel.: 02041. 76 75 55
Mail: kompass@kbs.de

Informationsblatt zum Bildungsscheck 2.0:

https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/esf_2_11_infoblatt_bildungsscheck_2-0.pdf


Weitere Informationen:
https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2

Weitere Such-Quellen

Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

Weitere IWWB-Suchen

Bitte beachten Sie auch unsere anderen Suchangebote:

 

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