Förderung über die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft Landkreis Emsland
https://www.emsland.de/wirtschaft-struktur/wirtschaftsfoerderung/frauen-und-wirtschaft/frauen-und-wirtschaft.html
Fördermöglichkeiten
Finanzielle Förderung beruflicher Fort- und Weiterbildungsangebote:
Zuschussberechtigt sind Frauen:
- mit Wohnsitz im Emsland
- in Eltern-/Pflegezeit
- in der Familienphase (nicht erwerbstätig)
- mit geringfügiger Beschäftigung (max. 520€/Monat)
- die arbeitslos (ohne Leistungsbezug) sind
Voraussetzungen für den Zuschuss sind:
- persönliche Beratung in der Koordinierungsstelle vorab (je nach Corona-Pandemie-Auflagen auch per Videokonferenz möglich)
- Die Höhe des Zuschusses beträgt 50% der Kursgebühr, darf einen jährlichen Höchstbetrag von 400,00€ jedoch nicht überschreiten.
- der Antrag auf Zuschuss (PDF) muss vor Beginn des Fort- und Weiterbildungsangebotes erfolgen (Das unterschriebene Original bitte der Koordinierungsstelle zukommen lassen. Sie erhalten dann eine Kopie des bewilligten Antrags inkl. Nennung des Zuschussbetrages.)
Thematik: Berufliche Qualifizierung
Zielgruppe(n): Frauen
Zuständigkeit:
Zuständige Stelle für die Beantragung der Finanziellen Förderung
Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft/Geschäftsstelle vereinbar e.V.
Landkreis Emsland
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Ilka Krane
Leiterin Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft
E-Mail: ilka.krane@emsland.de
Telefon: 05931 44-1606
Fax: 05931 4439-1606
https://www.emsland.de/wirtschaft-struktur/wirtschaftsfoerderung/frauen-und-wirtschaft/frauen-und-wirtschaft.html
Weitere Informationen:
https://www.emsland.de/wirtschaft-struktur/wirtschaftsfoerderung/frauen-und-wirtschaft/frauen-und-wirtschaft.html
Weitere Such-Quellen
Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Weitere IWWB-Suchen
Bitte beachten Sie auch unsere anderen Suchangebote: