Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des Bibliothekswesens in Baden-Württemberg
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Auszug aus dem Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des Bibliothekswesens in Baden-Württemberg
(1) Das Land fördert in Ausführung von Artikel 22 der Landesverfassung nach Maßgabe dieses Gesetzes und des Staatshaushaltsplanes nach gleichen Grundsätzen den Ausbau von Volkshochschulen sowie von Weiterbildungseinrichtungen, die von den Kirchen, Gewerkschaften, der Wirtschaft oder anderen in der Weiterbildung tätigen gesellschaftlichen Gruppen getragen werden.
(2) Das Land fördert in Ausführung von Artikel 22 der Landesverfassung nach Maßgabe dieses Gesetzes und des Staatshaushaltsplanes kommunale Bibliotheken und Bibliotheken, die von den Kirchen getragen werden.
(3) Werden für einen im Sinne dieses Gesetzes förderungsfähigen Aufwand Zuschüsse aus Mitteln des Bundes, der Bundesanstalt für Arbeit oder des Landes außerhalb dieses Gesetzes gewährt, so werden diese bei Zuschüssen nach diesem Gesetz entsprechend berücksichtigt. Dies gilt nicht für Zuschüsse, die ihrer Zweckbestimmung nach für eine zusätzliche regionale Förderung bestimmt sind, sowie für Zuschüsse des Bundes zur Förderung von Modellvorhaben. Weiterbildungsmaßnahmen, deren Teilnehmer nach dem Arbeitsförderungsgesetz Individualförderung erhalten oder nach Art, Ziel und Dauer der Maßnahmen erhalten könnten, bleiben bei einer Förderung nach § 6 außer Betracht.
(4) Die Befugnis des Landes, eigene Einrichtungen der Weiterbildung und des Bibliothekswesens einzurichten und zu unterhalten, bleibt unberührt.
(5) Gemeinden und Landkreise fördern die Erwachsenenbildung in Ausführung von Artikel 22 der Landesverfassung, insbesondere durch die Errichtung und Unterhaltung von Volkshochschulen und kommunalen Bibliotheken. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.
Thematik: Berufliche Qualifizierung
Zielgruppe(n): Bildungsanbieter, Kommunen
Zuständigkeit:
Ansprechpartner für Förderung nach dem Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des Bibliothekswesens in Baden-Württemberg
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Baden-Württemberg
Thouretstraße 6
70173 Stuttgart
0711 279-0
E-Mail: Poststelle@km.kv.bwl.de
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Weitere Informationen:
https://t1p.de/o41n
Weitere Such-Quellen
Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
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