Kulturförderung Brandenburg: Landesförderprogramm Kulturelle Bildung & Partizipation
Ziele des Landesförderprogramms Kulturelle Bildung und Partizipation Brandenburg
Das Land Brandenburg fördert Projekte zur Vermittlung von Kunst und Kultur.
Die Förderung erfolgt in zwei Förderlinien:
- Förderlinie I (Projektförderung): Unterstützt werden Projekte, die neuartige und impulsgebende Herangehensweisen an die Vermittlung von Kunst und Kultur oder kreative Fortführungen bewährter Methoden und Formate entwickeln,
- Förderlinie II (Strukturförderung): Unterstützt werden jahresübergreifende Projekte, die die Entwicklung und Festigung langfristig wirksamer Strukturen der Kulturvermittlung zum Inhalt haben, die über das Projektende hinaus wirken bzw. bestehen bleiben.
Ziel ist es, die Fähigkeit der Bürger zu demokratischer und zivilgesellschaftlicher Teilhabe weiter zu entwickeln, um soziale Umgangsfarmen und eine Kultur der gewaltfreien Auseinandersetzung zu stärken. Ein besonderer Fokus liegt auf der Teilhabe und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, einschließlich Personen mit Fluchterfahrungen.
Antragsberechtigte für das Landesförderprogramm Kulturelle Bildung und Partizipation Brandenburg
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, Kitas, Grundschulen, Kultureinrichtungen, Vereine und Verbände und andere als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.
Der Sitz des Antragstellenden ist für die Förderung nicht maßgeblich.
Voraussetzungen für das Landesförderprogramm Kulturelle Bildung und Partizipation Brandenburg
Das Projekt muss im Land Brandenburg umgesetzt werden und sich vorrangig an im Land Brandenburg lebende Menschen richten.
Projekte der Förderlinie I müssen bis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres abgeschlossen sein.
Projekte der Förderlinie II müssen für eine Durchführung innerhalb von drei Jahren konzipiert sein.
Art und Höhe der Förderung im Landesförderprogramm Kulturelle Bildung und Partizipation Brandenburg
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Gefördert werden bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Die beantragte Zuwendung soll in Förderlinie I mindestens 2.500 EUR und in Förderlinie II pro Förderjahr mindestens 20.000 EUR betragen.
Thematik: Kulturelle Bildung
Zielgruppe(n): Organisationen, Vereine, Verbände, Kommunen
Zuständigkeit:
Beantragung im Landesförderprogramm Kulturelle Bildung und Partizipation Brandenburg
Antragstelle ist die
Brandenburgische Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH
Schloßstraße 12
14467 Potsdam
Tel. 0331. 58 24 16 99
E-Mail: foerderung@gesellschaft-kultur-geschichte.de
Internet: https://www.gesellschaft-kultur-geschichte.de
Schloßstraße 12
14467 Potsdam
Tel. 0331. 58 24 16 99
E-Mail: foerderung@gesellschaft-kultur-geschichte.de
Internet: https://www.gesellschaft-kultur-geschichte.de
Antragsformulare sowie weitere Informationen sind im Internet erhältlich unter http://plattformkulturellebildung.de.
Dort finden Sie auch die Ansprechpartnerinnen für Ihre Region.
Weitere Informationen:
http://www.plattformkulturellebildung.de/forderung-antragstellung/
Weitere Such-Quellen
Deutscher Bildungsserver Informationen zur Weiterbildung in den Bundesländern
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
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