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Änderung von beruflichen Abschlussbezeichnungen

Handwerks-Meister*innen (nach HWO) dürfen durch die besondere rechtliche Verfasstheit dieses Abschlusses zusätzlich den Bachelor Professional seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung zum 1. Januar 2020 führen.

Im Gegensatz dazu müssen bei allen anderen Fortbildungsordnungen die neuen Abschlussbezeichnungen (Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor Professional, Master Professional) durch eine Änderung der Fortbildungsordnung festgelegt werden.

Das Verfahren wird in der Regel mit einem schriftlichen Antrag der Spitzenorganisationen der Sozialpartner in Abstimmung mit den jeweiligen Fachverbänden eingeleitet.

Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.

Neue Abschlussbezeichnungen wurden laut Antwort bisher bei neun bundesrechtlich geregelten Fortbildungen eingeführt, bei acht weiteren Fortbildungsordnungen wurde demnach die Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durchgeführt.

Diese Fortbildungen befinden sich zurzeit im Verordnungsverfahren nach § 62 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO).

  (08.01.2023, prh / Deutscher Bundestag)

Im Wortlaut: Antwort der Bundesregierung (PDF, 4 Seiten)

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