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BaFöG-Reform: Höhere Freibeträge vorgesehen

BaFöG  3

Erste Reformen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) sollen zum 1. August 2022 in Kraft treten.

Dies erklärte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.

Das 27. BAföG-Änderungsgesetz (BAföGÄndG) sehe unter anderem vor, dass die Freibeträge um 20 Prozent angehoben werden, Bedarfssätze und Kinderbetreuungszuschlag um fünf Prozent sowie der Wohnzuschlag um elf Prozent auf 360 Euro ansteigen. Die Altersgrenze zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnitts wird auf 45 Jahre hochgesetzt.

Das sogenannte »Schriftformerfordernis« solle mit dem 27. BAföGÄndG wegfallen. Anträge könnten dann digital über »BAföG-Digital« oder per E-Mail eingereicht werden.

Die Bundesregierung arbeite aktuell auch an einem Regierungsentwurf für ein 28. BAföGÄndG, »das ein Nothilfeinstrument bei gravierenden, länderübergreifenden Beeinträchtigungen des Arbeitsmarkts für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten vorsieht«.

  (15.04.2022, prh)

Im Wortlaut: Antwort der Bundesregierung (PDF, 8 Seiten)

siehe auch: BAföG wird attraktiver, moderner, flexibler

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