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Berufskraftfahrerqualifikation: Datenschutz und digitale Bildung im Fokus

 Seitenrückansicht eines LKW

Novelle des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vorgelegt

Das Bundeskabinett hat eine grundlegende Überarbeitung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) beschlossen. Die Reform ermöglicht es künftig, Weiterbildungen für Berufskraftfahrer auch digital, per E-Learning, durchzuführen. Dabei können bis zu zwölf der vorgeschriebenen 35 Fortbildungsstunden im Fünf-Jahres-Rhythmus online absolviert werden. Die gesetzliche Anpassung reagiert damit auf die steigende Bedeutung digitaler Bildungsangebote.

Digitalisierung und Datenschutz im Fokus

Mit der Novelle wird festgeschrieben, dass Informationen über die Teilnahme an digitalen Weiterbildungsangeboten im Berufskraftfahrerqualifikationsregister sicher gespeichert werden müssen. Neben der Einführung von E-Learning werden auch genaue Vorgaben zum Datenschutz angepasst, um die sichere Übermittlung und Speicherung der Daten zu gewährleisten. Polizei und Behörden sollen so leicht überprüfen können, ob Fahrer die vorgeschriebenen Qualifikationen erfüllen.

Neue Regelungen für Ausbildungsstätten

Die Anerkennung von Bildungsträgern wird reformiert. Ausbildungsstätten, die digitale Schulungen anbieten wollen, müssen künftig ein gesondertes Anerkennungsverfahren durchlaufen. Das sorgt für transparente und einheitliche Standards bei der Qualifikation der Anbieter. Für bestehende Einrichtungen gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren.

Prüfungen in mehreren Sprachen

Die Novelle erlaubt erstmals Prüfungen in acht verschiedenen Fremdsprachen. Damit wird die Internationalisierung des Fahrerberufs berücksichtigt und Hemmschwellen für ausländische Berufskraftfahrer reduziert.

Erweiterung des Qualifikationsregisters

Das Berufskraftfahrerqualifikationsregister wird technisch erweitert, um digitale Nachweise zu verwalten und die Einhaltung der Weiterbildungszeiten zu kontrollieren. Dies entspricht auch den Vorgaben der neuen EU-Richtlinie zur Fahrerqualifikation.

Diese Anpassungen sollen die Verkehrssicherheit erhöhen, die Ausbildung moderner und flexibler gestalten und die Verwaltung der Qualifikationen vereinfachen.. (02.10.2025, prh)

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