Der neue Gesetzentwurf zum Aufstiegs-BAföG
Deutliche Erhöhung der Zuschüsse geplant
Der neue Gesetzentwurf zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) senkt die Kosten für berufliche Weiterbildungen spürbar.
Der förderfähige Höchstbetrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro. Für das Erstellen des obligatorischen »Meisterstücks« verdoppelt sich der finanzielle Rahmen auf 4.000 Euro.
Mehr Entlastung nach bestandener Prüfung
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildung erhöht sich der Darlehenserlass auf 60 Prozent des verbliebenen Kredits bei der staatlichen Förderbank KfW.
Zusätzliche finanzielle Unterstützungen durch den eigenen Arbeitgeber schmälern den staatlichen Förderanspruch künftig nicht mehr. Zudem steigt der monatliche Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende auf 160 Euro pro Kind.
Reaktion auf den Fachkräftemangel
Diese gesetzlichen Anpassungen sollen berufliche Fortbildungen finanziell attraktiver gestalten.
Ziel der Reform ist es, die Gleichwertigkeit von beruflicher Qualifizierung und akademischen Abschlüssen weiter zu stärken, um dem anhaltenden Mangel an qualifiziertem Personal in Deutschland aktiv zu begegnen.
Hintergrund
Der Entwurf wurde am 20. April 2026 vom BMBFSFJ veröffentlicht und befindet sich derzeit im Referentenstadium – das parlamentarische Verfahren steht noch aus.
(21.05.2026, prh)
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