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Erhöhung der Fördermittel für Weiterbildungsprojekte in Rheinland-Pfalz

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat eine signifikante Erhöhung der Fördermittel für Weiterbildungsprojekte angekündigt. Ab 2024 wird der maximale Förderanteil von 80 Prozent auf 90 Prozent angehoben.

Diese Maßnahme, so erläuterte Weiterbildungsminister Alexander Schweitzer, zielt darauf ab, die Attraktivität der Projektförderung zu steigern und die Weiterbildung insgesamt zu stärken. Für diese Zwecke sind Landesmittel in Höhe von etwa 1,24 Millionen Euro vorgesehen.

Minister Schweitzer betonte die wachsende Relevanz der Weiterbildung angesichts des demografischen Wandels, der fortschreitenden Digitalisierung und der Herausforderungen des Klimawandels. Die Weiterbildung spiele eine entscheidende Rolle bei der gesellschaftlichen, beruflichen und politischen Teilhabe, indem sie Menschen aller Altersgruppen und Lebenssituationen den Erwerb neuer Kompetenzen ermögliche.

Vielfältige Förderung für breiten Zugang zur Weiterbildung

Das Ziel der Landesregierung ist es, den Zugang zur Weiterbildung zu verbessern und ein umfassendes, bedarfsgerechtes Angebot in Rheinland-Pfalz zu schaffen. Dazu sollen neue Bedarfe erkannt und bewährte Ansätze verbreitet werden.

Gefördert werden unter anderem Modellprojekte in den Bereichen Alphabetisierung, Grundbildung, digitales Lernen, politische Bildung und Inklusion. Als Beispiel nannte der Minister die Unterstützung von Lerncafés, die als niedrigschwellige, kostenfreie Angebote im Bereich der Alphabetisierung und Grundbildung dienen.

Vereinfachungen und Bürokratieabbau in der Projektförderung

Die neue Förderrichtlinie beinhaltet auch Maßnahmen zur Vereinfachung und zum Abbau von Bürokratie. Projektträger profitieren von einer neu eingeführten Verwaltungspauschale von 15 Prozent und der Möglichkeit eines vereinfachten Verwendungsnachweises für Projekte mit einer Fördersumme bis zu 50.000 Euro.

Förderberechtigte Einrichtungen

Zuwendungsberechtigt sind staatlich anerkannte Volkshochschulen, der Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz, anerkannte Landesorganisationen der Weiterbildung in freier Trägerschaft und deren Mitgliedseinrichtungen.

Auch andere Weiterbildungseinrichtungen können förderberechtigt sein, sofern ihre Projekte im öffentlichen Interesse stehen und das Angebot der anerkannten Volkshochschulen oder Landesorganisationen sinnvoll ergänzen. (12.01.2024, prh - Nach einer Mitteilung des Weiterbildungsministeriums Rheinland-Pfalz)

Weiterführende Informationen zur neuen Förderrichtlinie in Rheinland-Pfalz

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