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Handreichung zum Abschluss einer Sozialpartnervereinbarung »Weiterbildung« erschienen

Mit der Initiative »weiter bilden« sollen die Anstrengungen der Sozialpartner zur Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten und Unternehmen unterstützt werden. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Bundesinitiative sind erfüllt, wenn es in der entsprechenden Branche einen Qualifizierungstarifvertrag gibt und das Projekt sich auf dessen Umsetzung in der Praxis richtet. In diesen Fällen kann unmittelbar eine Interessenbekundung bei der Regiestelle Weiterbildung eingereicht werden.

Qualifizierungstarifverträge existieren allerdings nicht in allen Branchen. Daher wurde mit Ziffer 1.3. der Sozialpartnerrichtlinie, die der Initiative zugrunde liegt, die Möglichkeit eröffnet, dass die Tarifpartner zur Beteiligung an der Richtlinie auch Vereinbarungen zur Weiterbildung abschließen können.

Der neu erschienene »Leitfaden zum Abschluss einer Sozialpartnervereinbarung« will all denjenigen, die eine solche Sozialpartnervereinbarung zur Weiterbildung schließen wollen, Anregungen und Hilfestellungen geben. Er bietet detaillierte Informationen dazu, wer eine solche Vereinbarung abschließen und wie dabei vorgegangen werden kann. (11.10.2010, prh)

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