Rheinland-Pfalz: Neues Bildungszeitgesetz beschlossen
Landesregierung will Lernen leichter machen
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat ein neues Bildungszeitgesetz vorgestellt; es soll ab 2026 gelten. Damit können Beschäftigte jedes Jahr bis zu fünf Tage frei bekommen, um an Weiterbildungen teilzunehmen.
Das Ziel: Lernen soll einfacher werden, Fachkräfte sollen bleiben, und ehrenamtliche Arbeit soll mehr Anerkennung bekommen.
Fünf Tage bezahlte Lernzeit
Arbeitnehmer*innen dürfen sich nach dem neuen Gesetz bis zu fünf Tage im Jahr freistellen lassen. Das heißt: Sie müssen in dieser Zeit nicht arbeiten, bekommen aber weiter ihr Gehalt.
Die Bildungszeit kann für berufliche Kurse, politische Bildung oder Schulungen für ehrenamtliche Tätigkeiten genutzt werden. Auch Online-Kurse zählen dazu. So sollen alle die Chance haben, Neues zu lernen – egal, wie oder wo.
Der Anspruch gilt für alle Beschäftigten, egal ob sie in einem großen oder kleinen Betrieb arbeiten. Die Kosten für die Kurse müssen sie selbst tragen.
Lernen für Beruf und Gesellschaft
Arbeitsministerin Katharina Binz betonte, das Gesetz solle Menschen Mut machen, sich weiterzubilden und sich in der Gesellschaft einzubringen. Weiterbildung helfe, neue Fachkräfte zu gewinnen und die Wirtschaft zu stärken. Außerdem unterstütze sie das freiwillige Engagement in Vereinen oder sozialen Projekten.
Start im Jahr 2026
Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss noch der Landtag zustimmen. Wenn alles klappt, soll die Bildungszeit Anfang 2026 starten. Bis dahin werden die letzten Details geklärt.
(05.11.2025, prh - Nach einer Meldung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung )
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