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Schleswig-Holstein stockt Weiterbildungsbonus auf

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Rückenwind für die Weiterbildung von Beschäftigten, Freiberuflern, Inhabern von Kleinstbetrieben oder Auszubildenden in Schleswig-Holstein: Ab sofort werden die Förderbedingungen des »Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein« verbessert. Die Obergrenze der Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen, die bisher bei 3.000 Euro lag, entfällt.

Außerdem besteht jetzt die Möglichkeit, den Weiterbildungsbonus mehr als einmal in der aktuellen Förderperiode in Anspruch zu nehmen. Durch den Weiterbildungsbonus werden bis zu 50 Prozent der Seminarkosten übernommen, wenn dies zuvor bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt und bewilligt wurde.

Der Förder-Höchstbetrag beim Weiterbildungsbonus ist auf 1.500 Euro gedeckelt, auch wenn die Weiterbildungsmaßnahme mehr als 3.000 Euro kostet. Die über die Förderung von 50 Prozent der Kosten hinausgehenden Aufwendungen zahlt der Arbeitgeber.

Nach den Worten von Arbeitsminister Dr. Bernd Buchholz habe sich das Land angesichts der Belastungen durch die Corona-Pandemie für Betriebe, freiberuflich Tätige und Weiterbildungseinrichtungen für die Ausweitung der Förderkriterien entschieden. »Damit leisten wir in schwierigen Zeiten einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung von Weiterbildung. Die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds für den Weiterbildungsbonus wurden zudem um 1,9 Millionen Euro auf insgesamt 8,9 Millionen Euro bis Ende 2021 erhöht«. Für das Land sei Weiterbildung nach wie vor die erste Antwort auf den Fachkräftebedarf – und damit ein wichtiger Baustein für die Zukunftsfähigkeit des Landes.

Bisher wurden mit dem Weiterbildungsbonus bereits über 6.000 Förderungen für Weiterbildungsmaßnahmen bewilligt. Die Antragsunterlagen für den Weiterbildungsbonus können auf der Internetseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein heruntergeladen werden.

  (21.07.2020, prh)

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