Novellierung des AFBG: Die geplanten Änderungen werden konkreter

Novelle der Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG)
Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) sollen die Förderbedingungen für die berufliche Aufstiegsfortbildung weiter verbessert und damit die Fachkräfteentwicklung unterstützt werden.
Der Entwurf sieht im Wesentlichen folgende Änderungen vor:
Erhöhung der Förderbeträge
- Der Förderhöchstbetrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben.
- Der Förderbetrag für das Meisterstück oder vergleichbare Arbeiten wird von 2.000 Euro auf 4.000 Euro verdoppelt.
Erleichterungen bei der Darlehensrückzahlung
Der Darlehenserlass bei bestandener Prüfung wird von 50 % auf 60 % erhöht, um die finanzielle Belastung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiter zu reduzieren.
Keine Anrechnung von Arbeitgeberzuschüssen
Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Weiterbildungskosten werden nicht mehr auf die staatliche Förderung angerechnet, was eine zusätzliche Entlastung für Arbeitnehmer*innen bedeutet.
Bessere Förderung für Alleinerziehende
Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird auf 160 Euro pro Monat und Kind erhöht, um diese Zielgruppe noch stärker zu unterstützen.
Klarstellungen und Anpassungen
- Es wird klargestellt, dass Fortbildungen, die auf hochschulrechtlichen Regelungen beruhen, nicht nach dem AFBG gefördert werden.
- Die Definition der Träger von Weiterbildungsmaßnahmen wird präzisiert.
Diese Änderungen zielen darauf ab, den Zugang zu Weiterbildungen zu erleichtern und finanzielle Hindernisse für die Teilnehmer*innen abzubauen. Darüber hinaus wird eine Verwaltungsvereinfachung angestrebt, insbesondere durch den Wegfall der Anrechnung von Arbeitgeberleistungen. (11.09.2024, prh)
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