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Förderung beruflicher Weiterbildung durch das neue Qualifizierungsgeld

Qualifizierungsgeld nutzen: Eine Chance für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Unternehmen und deren Beschäftigte, die von Arbeitsplatzverlusten aufgrund des Strukturwandels bedroht sind. Es soll ermöglichen, dass durch Weiterbildung zukunftssichere Beschäftigungen im selben Unternehmen gesichert werden können. Die Förderung ist im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) verankert und unterstützt qualifizierende Maßnahmen, die den Beschäftigten während der Weiterbildung ein Einkommen sichern.

Förderkriterien im Überblick

Beratungsangebote

Die Bundesagentur für Arbeit bietet Beratungsangebote für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die jedoch keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes darstellen.

Qualifizierungsmaßnahmen

Förderfähige Maßnahmen dürfen nicht überwiegend betriebsspezifisch sein und müssen insgesamt mehr als 120 Stunden umfassen. Die Träger der Weiterbildungsmaßnahme benötigen eine Zulassung.

Betriebliche Bedingungen

Ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf muss mindestens 20% der Belegschaft (in kleineren Betrieben 10%) betreffen. Die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ohne Beteiligung der Arbeitnehmer an diesen Kosten ist erforderlich.

Persönliche Voraussetzungen

Die Weiterbildung muss im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses stattfinden, wobei in den letzten vier Jahren keine Förderung durch das Qualifizierungsgeld erfolgt sein darf.

Förderausschlüsse

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber gesetzlich zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet ist oder wenn bereits andere Förderleistungen für dieselbe Person beantragt wurden.

Finanzielle Aspekte

Die Höhe des Qualifizierungsgeldes bemisst sich nach der Nettoentgeltdifferenz, wobei 67% für Arbeitnehmer mit Kindern und 60% für übrige Arbeitnehmer als Leistungssätze gelten. Die Berechnung erfolgt auf Basis des pauschalierten Nettoentgelts aus dem Soll- und Ist-Entgelt.

Antragsprozess

Der Antragsprozess umfasst die Vorbereitung durch den Arbeitgeber, die Beschaffung der notwendigen Vordrucke von der Agentur für Arbeit, die fristgerechte Einreichung des Antrags, und die monatliche Auszahlung des Qualifizierungsgeldes nachträglich. Änderungen während der Maßnahme müssen über eine Veränderungsmitteilung kommuniziert werden.

Diese Richtlinien ermöglichen es Arbeitgebern, das Qualifizierungsgeld für die berufliche Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer effizient zu beantragen und umzusetzen, um den Herausforderungen des Strukturwandels proaktiv zu begegnen.

Ein Merkblatt zum Qualifizierungsgeld kann hier heruntergeladen werden. (03.04.2024, prh)

siehe auch: »Neue Fördermöglichkeit unterstützt Weiterbildung im Zuge des Strukturwandels«

siehe auch: »Zum 1. April 2024 tritt das AWBG in Kraft«

vgl.: Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (insbes. §§ 82a, 82b und 82c) ...

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