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Neue Fördermöglichkeit unterstützt Weiterbildung im Zuge des Strukturwandels

Qualifizierungsgeld unterstützt Betriebe im Strukturwandel bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten

Ab dem 1. April 2024 tritt eine wichtige Ergänzung des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (»Weiterbildungsgesetz«) in Kraft, die eine signifikante Neuerung mit sich bringt: das Qualifizierungsgeld.

Dieses innovative Förderinstrument zielt darauf ab, Betrieben im Kontext des Strukturwandels unter die Arme zu greifen, indem es die Weiterbildung der Belegschaft finanziell unterstützt.

Vanessa Ahuja, Vorständin für Geldleistungen bei der Bundesagentur für Arbeit, betont die Bedeutung dieser Maßnahme: »Mit dem Qualifizierungsgeld können wir die Transformation am Arbeitsmarkt begleiten. Es schafft Chancen, in die langfristige Jobperspektive der Beschäftigten zu investieren und Unternehmen bei der herausfordernden Fachkräftesicherung zu unterstützen.«

Zielsetzung und Nutznießer

Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Arbeitnehmer, die besonders von den Umbrüchen in der Arbeitswelt betroffen sind und denen ohne Weiterbildung der Verlust ihres Arbeitsplatzes droht. Durch berufliche Fortbildung soll diesen Beschäftigten eine zukunftssichere Position im aktuellen Unternehmen ermöglicht werden.

Dieses Förderinstrument steht allen Betrieben offen, unabhängig von ihrer Größe, dem Alter oder der Qualifikation der Angestellten. Die Entgeltersatzleistung beträgt 60 Prozent, oder 67 Prozent für Beschäftigte mit mindestens einem Kind, des durch die Weiterbildung entgangenen Nettoentgelts. Arbeitgeber haben zudem die Option, diesen Betrag aufzustocken, während sie die Kosten der Weiterbildung tragen.

Voraussetzungen und Beantragung

Um für das Qualifizierungsgeld infrage zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen ein durch Strukturwandel bedingter Qualifizierungsbedarf eines relevanten Teils der Belegschaft, eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen bei Kleinstunternehmen) sowie eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive im derzeitigen Betrieb. Zudem ist die Zustimmung der Beschäftigten zur Qualifizierung erforderlich.

Arbeitgeber können das Qualifizierungsgeld bereits jetzt beantragen, wobei auch eine Online-Antragstellung möglich ist. Diese Maßnahme stellt somit eine zentrale Säule der Förderung von Weiterbildung im Rahmen der Anpassung an den Strukturwandel dar und unterstreicht die Bedeutung lebenslangen Lernens für die Sicherung der Fachkräfte von morgen.

(19.03.2024, prh - nach einer BA-Meldung)

Weiterführende Informationen zum Qualifizierungsgeld (Voraussetzungen, Antragstellung)

vgl.: »Neue Weiterbildungsförderung kann kommen«

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