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Neues Weiterbildungsgesetz: Bundesrat nimmt Stellung

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf des geplanten Weiterbildungsgesetzes die Forderung nach Anpassungen des Qualifizierungsgeldes und der Ausbildungsgarantie erhoben.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das »Qualifizierungsgeld« und eine »Ausbildungsgarantie« umfasst. Im Falle von Arbeitsplatzverlusten durch Betriebsumstrukturierungen sollen Arbeitgeber Qualifizierungsgeld für Weiterbildungsmaßnahmen der betroffenen Mitarbeiter bereitstellen. Dies dient als Lohnersatz und entspricht 60 bzw. 67 Prozent des Nettolohns. Die Ausbildungsgarantie soll jungen Menschen eine Berufsausbildung sichern, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Der Bundesrat äußerte Kritik an einigen Aspekten des neuen Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Insbesondere die Bestimmung, dass Weiterbildungsmaßnahmen einen Mindestumfang von 120 Stunden aufweisen müssen, um das Qualifizierungsgeld zu erhalten, wurde beanstandet. Besonders Kleinstbetrieben sei die »Freistellung von Beschäftigten für einen solch langen Zeitraum [...] kaum möglich«. Daher wird die Reduzierung der erforderlichen Stundenzahl auf 80 gefordert.

Des Weiteren hinterfragt der Bundesrat die Voraussetzung, dass ein Unternehmen oder Betrieb für die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes einen Tarifvertrag oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung vorlegen muss. Die Länderkammer äußert die Befürchtung, dass diese Regelung hauptsächlich großen Unternehmen zugutekommen könnte, und fordert daher deren Streichung.

Der Bundesrat signalisiert im Allgemeinen Zustimmung zur Strategie der Bundesregierung hinsichtlich der Ausbildungsgarantie. Allerdings weist er darauf hin, dass für die geplante Ausweitung der Einstiegsqualifizierung (EQ), die dazu dient, Herausforderungen wie unzureichende Sprachkenntnisse zu adressieren, eine kontinuierliche Sicherstellung des Aufenthaltstitels auch während eines Wechsels in eine EQ gewährleistet sein muss.

Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesrates zum Qualifizierungsgeld und zur Ausbildungsgarantie abgelehnt.

Dabei argumentiert sie, dass ein Mindestumfang von 120 Stunden für Weiterbildungsmaßnahmen unerlässlich sei, um eine »substantielle fachliche Kompetenzvermittlung, die über rein betriebliche Anpassungsqualifizierungen hinausgeht«, zu gewährleisten. Darüber hinaus dient dieser Mindestumfang laut Bundesregierung der Unterscheidung von betrieblicher Weiterbildung.

Die Bundesregierung beharrt auch auf der Notwendigkeit eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung als Voraussetzung für die Förderung durch das Qualifizierungsgeld. Dies solle Betriebe fördern, »in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen gemeinsam Verantwortung für den Weg durch den Strukturwandel übernehmen.«

In Bezug auf die Ausbildungsgarantie betont die Bundesregierung, dass die geplante Änderung bei der Einstiegsqualifizierung nicht dazu dienen solle, »Unterbrechungen von Berufsausbildungen zugunsten einer Einstiegsqualifizierung gezielt zuzulassen«. Die Regierung stellt klar, dass im aktuellen Aufenthaltsrecht kein Aufenthaltstitel für die Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen existiert, weshalb die Forderung des Bundesrates in dieser Hinsicht keine aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen hätte.
  (09.06.2023, prh (nach einer Meldung des Deutschen Bundestages))

Zum Gesetzentwurf (PDF, 64 Seiten)

Im Wortlaut: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (PDF, 14 Seiten)

siehe auch: »Neue Weiterbildungsförderung kann kommen«

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