Neues Weiterbildungsgesetz: Bundestagsausschuss stimmt zu
Mit den Stimmen der Ampelfraktionen hat der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochmittag das geplante »Aus- und Weiterbildungsförderungsgesetz« in geänderter Ausschussfassung angenommen.
Gegen den Gesetzentwurf stimmten die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.
Das Weiterbildungsgesetz der Bundesregierung umfasst drei Hauptbereiche: die Reform der Weiterbildungsförderung, das Qualifizierungsgeld und eine Ausbildungsgarantie.
Durch festgelegte Fördersätze und eine Reduzierung der Fördermöglichkeiten soll der Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Unternehmen und Beschäftigte erleichtert und die Transparenz erhöht werden.
Wenn sich aufgrund von Veränderungen in der Arbeitswelt bei einem Unternehmen Arbeitsplatzverluste abzeichnen, soll das Qualifizierungsgeld als Unterstützung dienen. Unabhängig von der Betriebsgröße oder Qualifikation der Mitarbeiter erhalten sie während ihrer Freistellung für Weiterbildungsmaßnahmen eine Lohnersatzleistung in Höhe von 60 bis 67 Prozent des Nettogehalts.
Angesichts des Fachkräftemangels wird zudem eine Ausbildungsgarantie eingeführt, um sicherzustellen, dass junge Menschen keine Nachteile erfahren. Dies beinhaltet unter anderem die Förderung betrieblicher Praktika zur beruflichen Orientierung. Jugendliche, die trotz intensiver Vermittlungsbemühungen keinen Ausbildungsplatz finden, haben künftig die Möglichkeit einer außerbetrieblichen Ausbildung.
Gemäß eines Änderungsantrags der Ampelfraktionen sind Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten zukünftig von den Kosten für Lehrgänge befreit. Zuvor lag die Grenze bei 10 Mitarbeitern. Der Änderungsantrag sieht außerdem vor, dass Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr finanzielle Unterstützung für zwei Familienheimfahrten pro Monat erhalten.
(22.06.2023, prh (nach einer Meldung des Deutschen Bundestages))
Zum Gesetzentwurf (PDF, 64 Seiten)
siehe auch: »Neue Weiterbildungsförderung kann kommen«
siehe auch: »Experten schauen kritisch auf geplantes Qualifizierungsgeld«
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