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Bürgergeld und Arbeitsmarkt: Wie wirksam sind Weiterbildungsmaßnahmen?

Erfolgreicher Abschluss mündet selten direkt in Arbeit

Eine staatlich geförderte Weiterbildung garantiert Bürgergeldbeziehenden keineswegs eine schnelle Arbeitsaufnahme. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor.

Obwohl die allermeisten Teilnehmenden ihre Qualifizierung erfolgreich beenden, gelingt der direkte Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nur einer Minderheit.

Hohe Bestehensquote bei geförderten Qualifizierungen

Im Jahr 2025 traten rund 81.000 Empfänger von Bürgergeld eine nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III – Arbeitsförderung) geförderte berufliche Weiterbildung an. Die Statistik verzeichnete gut 74.000 erfolgreiche Abschlüsse. Demstehen lediglich knapp 300 nicht bestandene Prüfungen sowie rund 5.000 vorzeitige Abbrüche gegenüber, welche meist auf längere Fehlzeiten zurückzuführen waren.

Verbleib im ersten Arbeitsmarkt bleibt gering

Trotz dieser hohen Erfolgsquote verbleibt die Mehrheit nach dem Abschluss in der Erwerbslosigkeit. Drei Monate nach dem Ende der Maßnahme befanden sich lediglich 27,2 Prozent der Absolventen in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die stärksten Aufnahmen verzeichneten dabei das Gesundheits- und Sozialwesen, gefolgt von wirtschaftlichen Dienstleistungen sowie der Logistikbranche.

Lückenhafte Datenlage bei Finanzierung und Wirkung

Die amtlichen Daten weisen zudem deutliche Erfassungslücken auf. Angaben zu den Bewilligungszahlen nach Bundesländern oder den Gesamtkosten pro Kopf fehlen ebenso wie detaillierte Auswertungen zu Teilzeit- oder Befristungsquoten. Welchen langfristigen Nutzen die Qualifizierungen für den Erwerbsverlauf bieten, bleibt bis zur Auswertung künftiger Verbleibsanalysen unklar.


In aller Kürze
Geförderte Weiterbildungen von Bürgergeldbeziehenden enden meist erfolgreich. Dennoch führt nur gut ein Viertel der Qualifizierungen innerhalb von drei Monaten in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

(09.09.2026, prh)

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