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Innovationsfonds Weiterbildung: Unterstützung für gemeinwohlorientierte Weiterbildung

NRW fördert 27 Projekte mit rund einer Million Euro

Mit einer Förderung von rund einer Million Euro ermöglicht die nordrhein-westfälische Landesregierung in diesem Jahr 27 innovative Projekte in der Weiterbildung.

Projekte zu Themen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Inklusion, Diversität und Migration können aus dem »Innovationsfonds für die Weiterbildung« unterstützt werden. Die Förderung beträgt bis zu 50.000 Euro pro Vorhaben.

Ein Beispielprojekt der VHS Aachen trägt den Titel »Migrationsgeschichte erfahren«. Dort werden Audioguides zur Stadt- und Regionalgeschichte erstellt. Ein weiteres Projekt der VHS Neuss beschäftigt sich mit dem Thema Virtual Reality in der Erwachsenenbildung. Der Bildungsverein »aktuelles forum« in Gelsenkirchen arbeitet an Methoden, um Verschwörungserzählungen und Fake News effektiv zu entlarven.

Es konnten sich 131 nordrhein-westfälische Volkshochschulen und über 300 andere anerkannte Einrichtungen nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG NRW) um eine Förderung bewerben. Die geförderten Projekte sollten innovativ sein und in besonderer Weise die Zusammenarbeit zwischen den Trägern fördern. Die Umsetzung der Vorhaben soll bis zum Ende des Jahres erfolgen. Der neu gestartete Innovationsfonds ist Teil des novellierten WbG .

Hintergrund
Mit der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes (WbG) wurde ein »Innovationsfonds für die Weiterbildung« als neues Förderinstrument gesetzlich verankert. Das für Weiterbildung zuständige Ministerium fördert auf Grundlage von § 19 WbG mit dem Innovationsfonds Projekte der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen (NRW), die zum Aufbau eines Systems des lebensbegleitenden Lernens beitragen und möglichst einrichtungs- und trägerübergreifend angelegt sind.

Die Frist für die Interessenbekundung endet am 1. Mai 2023.

 

(19.04.2023, prh (nach einer Mitteilung des NRW-Weiterbildungsministeriums))

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