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Mehr Geld ab 2026: Rheinland-Pfalz stärkt Bildungsfreistellung

Land Rheinland-Pfalz

Bildungsfreistellung: Entlastung für Betriebe, Nutzen für Beschäftigte

Rheinland-Pfalz erhöht zum 1. Januar 2026 die Ausgleichspauschale für Arbeitgeber, die Beschäftigte für Bildungsurlaub freistellen. Die Maßnahme richtet sich vor allem an kleine Betriebe, verbessert aber zugleich die Chancen von Beschäftigten, Bildungsfreistellung tatsächlich zu nutzen.

Kern der Änderung ist eine höhere Erstattung pro Freistellungstag. Damit sinken betriebliche Hürden bei der Genehmigung von Bildungsurlaub.

Höhere Pauschale für kleine Betriebe

Das Land erhöht die Erstattung für Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten um rund fünf Prozent. Ab 2026 werden 89,46 Euro pro freigestelltem Tag gezahlt. 2025 liegt der Satz noch bei 80,68 Euro. Ziel ist es, den Arbeitsausfall besser zu kompensieren.

Was Beschäftigte davon haben

Auch wenn das Geld an Arbeitgeber fließt, ergeben sich klare Vorteile:

Bessere Genehmigungschancen

Die höhere Pauschale senkt finanzielle Vorbehalte, insbesondere in kleinen Betrieben. Anträge auf Bildungsfreistellung lassen sich dadurch leichter durchsetzen.

Stabilere Weiterbildung

Die Regelung stärkt »lebenslanges Lernen« und sichert Weiterbildungsangebote auch in wirtschaftlich angespannten Zeiten.

Weniger Ablehnungen

Zwar dürfen Anträge nur bei »zwingenden betrieblichen Belangen« abgelehnt werden. Eine bessere Kompensation reduziert jedoch Kostenargumente, die in der Praxis häufig eine Rolle spielen.

Rechte bleiben bestehen

Die gesetzlichen Ansprüche ändern sich nicht:

  • Anspruch auf bezahlte Bildungsfreistellung für anerkannte Weiterbildungen
  • Fünf Tage Bildungsfreistellung pro Ausbildungsjahr für Auszubildende
  • Schriftliche Begründung bei Ablehnung, unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats
  • Übertragung eines abgelehnten Anspruchs auf den nächsten Zweijahreszeitraum

Einordnung

Formal handelt es sich um eine finanzielle Entlastung für Arbeitgeber. In der Wirkung stärkt sie jedoch die Position von Beschäftigten. Bildungsfreistellung wird damit besonders in kleinen Betrieben praktikabler.

(30.12.2025, prh - Nach einer Meldung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung )

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